In der Lebensmittel- und Getränkeproduktion ist die mikrobiologische Sicherheit des Endprodukts unmittelbar an die konstruktive Ausführung der eingesetzten Maschinen und Anlagen geknüpft. Toträume, Spalten, raue Oberflächen oder schwer zugängliche Bereiche können Mikroorganismen, Allergene oder Fremdpartikel einschließen und so trotz intensiver Reinigung dauerhaft im System verbleiben. Das Konzept des Hygienic Design — zu Deutsch: hygienegerechte Konstruktion — adressiert genau diese Schwachstellen. Es definiert konstruktive Mindestanforderungen, die sicherstellen, dass Oberflächen, Verbindungen und Geometrien einer effizienten Reinigung und Desinfektion zugänglich sind.
Hygienic Design ist keine rein ästhetische oder optionale Designentscheidung, sondern eine funktionale Anforderung mit unmittelbarem Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit, die Effizienz von Reinigungszyklen und letztlich auf die Betriebskosten einer Anlage. Anlagen, die von Beginn an nach diesen Prinzipien ausgelegt sind, lassen sich schneller und mit weniger Reinigungsmittelaufwand säubern — ein wesentlicher Faktor für Produktivität und Nachhaltigkeit.
Normative Grundlagen: EHEDG, 3-A und die europäische Maschinenverordnung
Die maßgeblichen normativen Rahmenbedingungen für Hygienic Design in Europa werden vor allem durch die European Hygienic Engineering and Design Group (EHEDG) geprägt. Die EHEDG veröffentlicht Leitlinien zu spezifischen Themen wie Dichtungen, Pumpen, Ventilen, Rohrleitungssystemen und der Gestaltung von Produktionsräumen. Diese Leitlinien sind technisch detailliert und praxisorientiert; sie bilden die Basis für Zertifizierungsprogramme, mit denen Hersteller ihre Bauteile und Maschinen prüfen lassen können.
In Nordamerika haben sich die 3-A Sanitary Standards als äquivalentes Regelwerk etabliert, das vor allem in der Milch- und Molkereiwirtschaft sowie in der Getränkeindustrie weit verbreitet ist. Für Maschinen, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, ist daneben die EU-Maschinenverordnung (zuletzt überarbeitet als Verordnung 2023/1230) relevant, die grundlegende Sicherheits- und Hygieneanforderungen verbindlich vorschreibt. Ergänzend gelten lebensmittelrechtliche Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie die GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006.
Für die Praxis bedeutet dies: Ein Maschinenhersteller, der seine Anlage nach EHEDG-Richtlinien auslegt und zertifizieren lässt, erfüllt in der Regel auch die lebensmittelrechtlichen Anforderungen der EU. Die Zertifizierung ist jedoch freiwillig; eine gesetzliche Pflicht zur EHEDG-Zertifizierung besteht nicht, wohl aber die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung der Grundanforderungen.




