Laut einer Umfrage für die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) leidet rund jeder fünfte Deutsche unter einer Nahrungsmittelallergie. Der Körper reagiert mit Überempfindlichkeit auf bestimmte Lebensmittel oder Stoffe, die in Nahrung enthalten sind. Zu den häufigsten Lebensmittelallergenen gehören Obst, Gemüse, Nüsse, Gewürze, Fisch, Meeresfrüchte, Ei, Getreide und Milch. Während die meisten Kinder Nahrungsmittelallergien bis zum fünften Lebensjahr oft „ablegen“, müssen Erwachsene sich meist ein Leben lang damit abfinden und entsprechende Nahrungsmittel meiden. Wichtig für alle, die von Allergien betroffen sind: Sie müssen sich beim Einkauf auf die Angaben zur Zusammensetzung von Lebensmitteln verlassen können.
Zum Schutz des Verbrauchers sind deshalb seit 2007 bereits 14 Lebensmittel beziehungsweise Zutaten, die zu 90 % Unverträglichkeiten auslösen, kennzeichnungspflichtig. Sie müssen immer namentlich aufgeführt und deutlich erkennbar – zum Beispiel durch Fettdruck – hervorgehoben sein. Dazu gehören glutenhaltiges Getreide , Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch und Milchprodukte, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, Lupinen und Weichtiere. Drei Viertel der Deutschen (74 %) hält es dennoch für schwierig, die Qualität von Lebensmitteln anhand der Angaben auf einer Verpackung richtig zu beurteilen. Das zumindest ist das Ergebnis einer Studie der Verbraucherorganisation foodwatch (foodwatch-Verbraucherreport 2014). 69 % wünschen sich mehr Informationen über die Produkte direkt auf den Etiketten. Und rund neun von zehn Bundesbürgern halten eine Angabe zur Herkunft der wichtigsten Zutaten für wichtig. Eine solche Kennzeichnung fehlt jedoch bislang auf den meisten Lebensmitteln, da sie nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Umso wichtiger ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die seit Dezember 2014 in allen EU-Ländern gilt. Ihre Ziele sind, Konsumenten zu informieren und sie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die LMIV etabliert europaweit einheitlich Grundsätze, Anforderungen und Zuständigkeiten für die Kennzeichnung vorverpackter und loser Lebensmittel. Gleichzeitig ersetzt sie die nationale Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV). Lebensmittelhersteller sind seitdem verbindlich dazu verpflichtet, detailliert auf Allergene aufmerksam zu machen. Kritische Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, gilt es in der Zutatenliste gesondert hervorzuheben, etwa durch farbliche Unterlegung. Vorgeschrieben ist für diese Informationen eine gut lesbare Mindestschriftgröße von 1,2 mm, referenziert gemessen am Kleinbuchstaben „x“. Lediglich bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als 80 cm² ist, darf die Schrift mit mindestens 0,9 mm kleiner ausfallen. Neben dem Schutz des Verbrauchers ist die LMIV auch eine Unterstützung für qualitativ hochwertige Anbieter und die „Ehrlichen“ im Markt, denn ein weiterer Aspekt der Verordnung ist die Vermeidung von Irreführung und Täuschung. Damit darf Pferdefleisch nicht mehr zum Rindfleisch werden.




