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    Anlagenhygiene ist Pflicht
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    Technik

    Anlagenhygiene ist Pflicht

    Die Sicherstellung der Anlagenhygiene gehört zu einer der wichtigsten Aufgaben in der lebensmittelverarbeitenden Industrie.
    Veröffentlicht
    25. Oktober 2019
    Lesezeit
    4 Minuten
    Rubrik
    Technik

    Um die richtigen Präventions- und Reinigungsmaßnahmen ergreifen zu können, müssen mögliche Keimherde in den Verarbeitungsprozessen zunächst lokalisiert werden. Es gilt von vornherein zu vermeiden, dass sich Bakterien und Erreger im Betriebsumfeld vermehren und sich sogar Biofilme bilden können. Die Reinigung und Desinfektion der Produktionsanlagen ist damit unerlässlich. Deshalb sollte schon bei der Anschaffung von für die Produktion benötigtem Gerät auf die Hygieneanforderungen geachtet werden: Die meisten Anlagen werden mittlerweile nicht mehr nur nach ihrer Funktion, sondern auch nach ihrer Reinigungsfähigkeit konstruiert.

    Verwendetes Material beeinflusst Anlagenhygiene

    Einfluss baulicher Gegebenheiten

    Maschinen, Geräte und Leitungen müssen nach Ende eines Produktionsprozesses in einen keimfreien und gebrauchsfähigen Zustand versetzt werden. Häufigkeit und Intensität der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen hängen dabei von zwei Faktoren ab: vom Grad der Verschmutzung und der Empfindlichkeit der verarbeiteten Lebensmittel gegenüber mikrobiologischen und chemischen Veränderungen. Reinigungsmittel müssen alle Flächen gut erreichen können, um Schmutz und Mikroorganismen zu beseitigen. Indem beispielsweise die Fließrichtung von Reinigungsflüssigkeiten immer wieder verändert wird und auch Blindleitungen gespült werden, verhindern professionelle Reinigungsunternehmen wie die Niederberger Gruppe, dass sich Mikroorganismen in Toträumen oder im Strömungsschatten absetzen. Damit haben die baulichen Gegebenheiten der Produktionsanlagen erheblichen Einfluss auf die Hygienemaßnahmen: Je glatter die Oberflächen, desto schlechter können Mikroorganismen und Schmutz haften bleiben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass raue Kunststoffoberflächen, Lochfraß oder Risse die Hygiene deutlich erschweren. Eine Schwachstelle sind spröde Dichtungen, weshalb diese regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden müssen. Damit haben die bei Produktionsanlagen verwendeten Materialien Einfluss auf die Reinigungsfähigkeit. Schmutz haftet auf Metallen und Glas deutlich weniger stark als auf Kunststoffen, die wiederum eine verminderte Fähigkeit der Wasserbenetzbarkeit haben und damit auch Reinigungsflüssigkeiten schlechter aufnehmen können.

    Gesetzeskonforme Reinigung

    Gesetzgeber im Blick

    Um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, ist die fachliche Qualifikation der Reinigungskräfte und Mitarbeiter, die mit dem Produkt arbeiten, entscheidend. Der Gesetzgeber fordert im Umgang mit Lebensmitteln höchste Sorgfalt zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie zur Wahrung von Qualitätsstandards. Das deutsche Recht und europäische Richtlinien geben eine Vielzahl verbindlicher Normen vor. Selbst die Reinigungsprozesse unterliegen gesetzlichen Vorgaben. So muss das dafür verwendete Wasser den Bestimmungen des Bundesseuchengesetzes sowie der Trinkwasserverordnung Rechnung tragen, während bei der Wahl der Reinigungsmittel das Chemikaliengesetz und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz zu beachten sind. Genaue Vorstellungen hat der Gesetzgeber auch von der Reinigung der Betriebseinrichtungen sowie Verarbeitungsanlagen, die er in der Hygieneverordnung regelt.

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    Als Reinigungsdienstleister ist die Niederberger Gruppe in der Beachtung dieser Vorschriften und der Gewährleistung hoher Hygienekriterien erfahren. Die Mitarbeiter bringen speziell auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnittene Reinigungsmethoden zum Einsatz.

    Reinigung und Desinfektion in der Praxis

    Maßnahmen in der Praxis

    Bei der Reinigung ist der erste Schritt die grobe Vorreinigung. Mit Wasser, das mit einem Druck von 20 bis 25 bar auf Anlagen und Böden gepresst wird, werden grobe Rückstände entfernt und die Voraussetzungen für einen anschließenden Einsatz des Reinigungsschaums geschaffen. Anlagen, Böden und Wände werden dabei mit Reinigungsmitteln von unten nach oben komplett eingeschäumt. Für den Reinigungserfolg ist es maßgeblich, dass die Oberflächen samt Poren und Spalten lückenlos benetzt werden. Ist die erforderliche Einwirkzeit des Reinigungsmittels abgelaufen, wird in umgekehrter Richtung, also von oben nach unten, damit begonnen, die Flächen zu reinigen. Variiert die Reinigungsrichtung während des Prozesses, besteht die Gefahr einer Rekontamination. Die Schaumreinigung kommt vor allem an Transportbändern, Frostern und im Zerlegebereich zum Einsatz. Die zerplatzenden Schaumbläschen, die je nach eingesetztem Mittel eine unterschiedliche Struktur haben können, sorgen für einen kontinuierlichen Nachschub an Reinigungsflüssigkeit. Die Dauer, mit der die Schaumbläschen zerplatzen, legen die Reinigungskräfte durch Beeinflussung der Schaumzusammensetzung selbst fest: Für die Entfernung frischer Rückstände ist eine Spanne von 5 bis 10 min erforderlich, um den gewünschten Reinigungseffekt zu erzielen. Für hartnäckige Rückstände sind Kontaktzeiten von bis zu 60 min möglich. Außerdem können Schäume mit mechanischer Scherwirkung erzeugt werden.

    Insbesondere in Schlachthöfen unverzichtbar ist die wasserfreie Trockeneisreinigung. CO2-Pellets in Gestalt von Trockeneis werden mit hoher Geschwindigkeit auf die zu reinigenden Flächen geschossen. Dies bewirkt einen sofortigen Kryoschock. Infolgedessen dehnen sich Rückstände und das Oberflächenmaterial unterschiedlich schnell aus, wodurch der Schmutz spröde wird. Der Aufprall der Pellets tut sein Übriges: Der mit diesem einhergehende Druckluftstrom entfernt die spröde gewordenen Rückstände mühelos.

    Bei der anschließenden Desinfektion werden die Anlagen mit Desinfektionslösungen eingesprüht, die nach Ablauf der Einwirkzeit mit klarem Wasser abgespült werden. Auch hier ist es wichtig, dass keine Reste der Desinfektionsmittel zurückbleiben. Besondere Vorsicht gilt im Umfeld niedriger Temperaturen, die in der Regel bei der Verarbeitung tierischer Produkte vorherrschen: Diese können die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels verlängern oder sogar dessen Wirkung verschlechtern.

    www.prozesstechnik-online.de

    Autoren: Peter, Hollmann Candy, Borgwald

    Betriebsleiter und Gebäudereinigungsmeister,

    Niederberger Berlin

    Staatlich geprüfte Desinfektorin,

    Niederberger Berlin

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