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    Aquapal: Auf der sicheren Seite
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    Technik

    Aquapal: Auf der sicheren Seite

    Trinkwasserschläuche kommen immer dann zum Einsatz, wenn sich für unbestimmte Zeit eine Festinstallation nicht lohnt oder technisch nicht machbar ist. Die
    Veröffentlicht
    11. April 2007
    Lesezeit
    5 Minuten
    Rubrik
    Technik

    Wolfgang Faßbender

    In den letzten 25 Jahren haben die durch verunreinigte Lebensmittel verursachten bakteriellen Infektionskrankheiten stark zugenommen. Die seuchenhygienische Bedeutung der bakteriellen Erreger ergibt sich aus der Tatsache, dass sie sich in Lebensmitteln und auch im Wasser rasch vermehren können und zu klinisch relevanten Krankheitsbildern wie Meningitis oder der Legionärskrankheit führen. Um solchen Risiken entgegenzuwirken, gibt es in Deutschland seit geraumer Zeit Regelwerke wie etwa die Trinkwasserverordnung, die zuletzt am 1. Januar 2003 in einer novellierten Version herausgegeben wurde. In ihr hat der Bundestag die Richtlinie 98/83/EG des Europäischen Rates vom 3. November 1998 umgesetzt, die streng die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch regeln soll. Die Trinkwasserversorgung, auf öffentlichen Plätzen zum Beispiel, darf laut Verordnung ausschließlich mit Schläuchen betrieben werden, die über Zulassungen nach KTW und DVGW-Arbeitsblatt W 270 verfügen. Darüber hinaus wurde der vorher gültige Begriff „Genuss“ in „Gebrauch“ von Wasser abgeändert, so dass die Regularien heute bei allen Gelegenheiten Anwendung finden, in denen der Mensch direkt oder indirekt mit Wasser in Berührung kommt. Eine Unterteilung findet lediglich in „Trinkwasser“ und „Wasser für Lebensmittelbetriebe“ statt.

    Als Trinkwasser wird in der Verordnung all jenes Wasser im ursprünglichen oder aufbereiteten Zustand bezeichnet, das zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zur Körperpflege und -reinigung verwendet wird. Außerdem fällt unter diesen Begriff auch Wasser, das bei der Reinigung von Gegenständen Verwendung findet, die bestimmungsgemäß entweder mit Lebensmitteln oder nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen.

    Als Wasser für Lebensmittelbetriebe wird regelkonform alles Wasser eingestuft, das in einem Lebensmittelbetrieb zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder in Verkehr bringen von Erzeugnissen und Substanzen für den menschlichen Gebrauch verwendet wird. Ebenso darf die Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und auf die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses Einfluss nehmen könnten, ausschließlich mit Wasser erfolgen, das nach der Trinkwasserverordnung als unbedenklich gelten kann. All diese Regelungen behalten ihre Gültigkeit unabhängig von Herkunft und Aggregatzustand des Wassers. Abgesehen von den bloßen Begrifflichkeiten, schreibt die Trinkwasserverordnung auch die im Einzelfall zu verwendenden Werkstoffe und Materialien für Aufbereitung oder Verteilung von Wasser vor. So darf laut § 17 (1) ein Werkstoff, der in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommt, Stoffe jedweder Art nicht in höherer Konzentration abgeben, als nach den „anerkannten Regeln der Technik“, in diesem Fall etwa den Normen nach DIN EN 1717, DIN 1988 und DIN 2000 sowie den DVGW-Richtlinien, unvermeidbar ist. Außerdem darf der Schutz der menschlichen Gesundheit im Sinne der Verordnung weder mittelbar noch unmittelbar gemindert oder der Geschmack oder Geruch des Wassers verändert werden. Um die Einhaltung der Trinkwasserverordnung zu gewährleisten, führt das Gesundheitsamt regelmäßige Prüfungen durch.

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    Ein nicht geringer Teil der novellierten Trinkwasserverordnung befasst sich mit dem Schlauchmaterial. Zur Beurteilung der Trinkwassereignung von Schläuchen wird vor ihrer Marktreife eine Reihe von Tests an neutralen Instituten durchgeführt, die die Einhaltung der Grenzwerte aller betroffenen Regeln und Normen auch unter besonderen Bedingungen sicherstellen sollen. So werden etwa bei der Einteilung der KTW-Kategorien durchaus Parameter wie Kontaktfläche und Kontaktzeit berücksichtigt. Demzufolge gehen von Dichtungen mit ihrer relativ kleinen Oberfläche weniger Gefahren aus als von einem Behälter mit großer Kontaktfläche, oder etwa einem Rohr mit der denkbar längsten Kontaktzeit. Obwohl Schläuche nach heutiger Rechtsauffassung in den Bereich der KTW-Kategorie C (Bedarfsgegenstände) fallen, hat die Praxis gezeigt, dass der Anwender nicht zwischen Rohr und Schlauch unterscheidet. Dementsprechend werden Schläuche in künftigen Regelwerken auch wie Rohre behandelt und müssen ebenfalls die Kriterien nach Kategorie A erfüllen. Ein weiteres Regelwerk, auf das die Trinkwasserverordnung verweist, sind die DVGW-Arbeitsblätter (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.). Nach ihnen müssen sämtliche Werkstoffe einer bestimmten Prüfung unterzogen werden, die nicht rein metallischer oder mineralischer Art sind. In erster Linie trifft das auf Kunststoffe zu, umfasst aber auch kunststoffvergütete Mörtel, beschichtete Metalle und solche, die nur in mittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Wichtige Richtlinien zur Einhaltung der novellierten Trinkwasserverordnung im Umgang mit Schläuchen sind die Arbeitsblätter W270 und W543 sowie die in Arbeit befindlichen W549 und W550. Weitere Regularien, die sich mit dem Schutz des Trinkwassers befassen und die bei der Nutzung von Schläuchen Anwendung finden müssen, sind die Normen DIN 1988 (Teile 1-8), DIN 2000, DIN 2001 und DIN EN 1717, sowie die KTW-Empfehlungen. Für eine umfassende Beratung zur Auswahl des richtigen Schlauchmaterials sollte man sich auf die Fachkenntnis des technischen Handels verlassen.

    Für die zuverlässige Arbeit beim Befüllen, Reinigen und für viele andere Anwendungen mit Trinkwasser eignet sich beispielsweise der Trinkwasser-Gummischlauch Aquapal von ContiTech Schlauch. Letzterer verfügt über die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Zertifizierungen nach KTW-Kategorie A und DVGW-Arbeitsblatt W270. Er ist damit für alle Anwendungen geeignet, die mit dem Transport von Wasser für den menschlichen Gebrauch zusammenhängen. Die Innenschicht ist homogen, glatt und weichmacherfrei und darüber hinaus absolut geruchs- und geschmacksneutral, was für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie unverzichtbar ist. Mit einer UV- und ozonresistenten, abriebfesten und fettbeständigen NBR-Außenschicht ausgestattet, bietet er höchste Flexibilität bei langer Lebensdauer und äußerster Robustheit. Abgesehen davon kann Aquapal mit allen Desinfektionsmitteln gemäß DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt W291, gereinigt werden. Als optimale Ergänzung empfiehlt ContiTech die Schlaucharmatur Geka Xplus, die ebenfalls zertifiziert ist und zusammen mit Aquapal – korrekte Montage und Anwendung vorausgesetzt – eine hygienisch einwandfreie Schlauchleitung bildet.

    dei 439

    Trinkwasserverordnung

    Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

    Weitere Informationen zum Aquapal-Schlauch

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