Christian Völk
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist in verschiedenen Gesetzestexten wie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF) geregelt. Es liegen eindeutig formulierte Definitionen zur aktiven und passiven Lagerung vor. Jedoch weichen die in der Praxis umgesetzten Lösungen oft von den gesetzlichen Vorgaben ab. Speziell bei der aktiven Lagerung von kleineren Mengen im Arbeitsraum, z. B. ein 200-l-Fass brennbare Flüssigkeit, sind standardisierte Lösungen schwer zu finden. So gibt es am Markt geprüfte Produkte für die passive Lagerung nach TRbF 20 Anhang L bzw. EN 14470–1 von 200-l-Fässern. Diese Sicherheitsschränke dienen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in verschlossenen Gefäßen innerhalb eines Arbeitsraumes. Aber in den wenigsten Fällen wird ein 200-l-Fass mit brennbarer Flüssigkeit passiv am Arbeitsplatz gelagert. Die Praxis zeigt, dass in der Regel eine aktive Lagerung vorliegt, also die brennbaren Flüssigkeiten sich in beweglichen Gefäßen befinden, die am Ort ihrer Lagerung als Entnahme- oder Sammelbehälter benutzt werden. Bleibt die Frage, was kann eingesetzt werden, wenn aktive Lagerung erforderlich ist? Düperthal hat in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen des TÜV Süd Produkte entwickelt, die eine aktive Lagerung von Flüssigkeiten ermöglichen. Im Mittelpunkt steht ein Sicherheitsschrank nach EN 14470–1 für die Lagerung eines 200-l-Fasses. Dieser Schrank wurde mit entsprechenden Maßnahmen zu einem Sicherheitsschrankkonzept für eine aktive Lagerung erweitert.
Der praktische Einsatz des Fassschranks XL ist neben den Bereichen Labor und Forschung auch in der industriellen Produktion gegeben. Dabei sind dem Einsatzfeld keine Grenzen gesetzt. So zählen zum Beispiel Großbäckereien zu den praktischen Anwendern. Bei der industriellen Fertigung von Backwaren werden verschiedene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, die teilweise mit Hilfe von Lösemitteln (Alkohole) verarbeitet werden. Ferner werden Alkohole zur geschmacklichen Verfeinerung von Gebäcken und zum Konservieren benötigt. Mit der Lösung von Düperthal besteht die Möglichkeit, die Versorgung der Produktionsmaschinen mit dem jeweiligen brennbaren Medium direkt vor Ort vorschriftenkonform umsetzen. Es wird eine sichere Lagerung gewährleistet und vorbeugender Brandschutz betrieben.
Ein wichtiger Aspekt bei der aktiven Lagerung ist die durchgängige Erdung gemäß den Anforderungen der TRbF 30 für Füllstellen und der Richtlinien der Berufsgenossenschaften BGR 132 „Vermeidung von Zündgefahren“. Diese Anforderung ist bei den Fassschränken gelöst, in dem alle metallenen Bauteile im Schrankinnenbereich, z. B. Auffangwannen und Gitterrost, leitfähig miteinander verbunden sind. Ferner wurde der Sicherheitsschrank mit zwei Erdungsklemmen, je eine für das Fass bzw. für die Fasspumpe, ausgestattet. Auf dem Schrankdach sind vorbereitete Erdungsanschlüsse vorhanden, die dem Anwender ermöglichen, das System an die Erdung anzuschließen und so eine statische Aufladung zu verhindern.




