Auf ihrer Jahrespressekonferenz präsentierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 24. November 2020 in Berlin aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung. Aufgegriffen wurde in diesem Jahr auch das Thema Corona: Einige Onlineanbieter versuchen derzeit die Unsicherheit der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz von Nahrungsergänzungsmitteln mit unzulässigen Werbeaussagen im Zusammenhang mit Covid-19 anzukurbeln.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat G@zielt, eine von den Bundesländern finanzierte Internetrecherchestelle, 60 deutschsprachige Onlineangebote ausfindig gemacht, die mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen zu Covid-19 werben. Die Onlineangebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern oder den entsprechenden EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Die dortigen Behörden führten Vor-Ort-Kontrollen durch, woraufhin die Angebote entweder geändert oder gelöscht wurden.
„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen Corona“, erklärte Friedel Cramer, Präsident des BVL. „Es ist unerhört, wie manche Händler in der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor.“ Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel. Dementsprechend ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten.
Im Rahmen eines von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen koordinierten E-Commerce-Aktionsplanes werden seit April auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten Recherchen zu unzulässigen Werbebotschaften im Zusammenhang mit Corona durchgeführt. In Zuge dieser Kontrollaktion haben die Rechercheure EU-weit bislang 592 auffällige Webseiten identifiziert. Der E-Commerce-Aktionsplan wird weiter fortgeführt und die Europäische Kommission veröffentlicht kontinuierlich eine aktualisierte Zusammenfassung der Ergebnisse aller teilnehmenden Mitgliedsstaaten im Internet.
Rückstände von Desinfektionsmittel in Sahne und Pangasius
Zentrale Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind die Kontrolle von Betrieben, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, transportieren und handeln, sowie die Untersuchung von Proben auf allen Stufen der Lebensmittelkette. 2019 überprüften die Behörden in über 1800 Eisdielen, Bäckereien und Gastronomiebetrieben Sahneaufschlagmaschinen und stellten dabei fest, dass bei der Reinigung und Desinfektion der Maschinen oft Fehler gemacht werden. So vergaßen 41 % der kontrollierten Betriebe das anschließende Nachspülen mit heißem Trinkwasser, was zu einer Verunreinigung der Sahne mit dem Desinfektionsmittel führen kann. Zudem versäumten 94 % der Betriebe die notwendigen Eigenkontrollen auf Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmittel.




