Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ist seit Anfang 2023 in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat dazu bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er sieht vor, dass Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen detailliert Bericht erstatten müssen. Die Regelung wird enorme Auswirkungen auf den Lebensmittelsektor hierzulande haben, denn Deutschland ist weltweit der drittgrößte Exporteur von Lebensmitteln. Gleichzeitig birgt die CSRD ein beträchtliches Potenzial für die Verbesserung von Geschäftsprozessen, Lieferketten sowie eine bessere Kosteneffizienz bei den Produzenten.
Was besagt die CSRD?
Die EU-Richtlinie führt europaweit einen neuen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein und könnte ihre Wirkung auch weltweit entfalten. Sie soll Investoren und Stakeholdern eine standardisierte Möglichkeit bieten, die Auswirkungen des Geschäftsbetriebs von Unternehmen auf Mensch und Umwelt, aber auch die Folgen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das jeweilige Unternehmen zu bewerten und damit zu einer besseren Risikoeinschätzung zu gelangen.
Die Zeit drängt, denn bereits 2025 werden große, kapitalmarktorientierte Unternehmen berichtspflichtig, ein Jahr später folgen auch kleine und mittelständische Unternehmen. Konkret fallen alle börsennotierten Unternehmen in der EU – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen – unter die Richtlinie, ebenso alle Privatunternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR, einen Nettoumsatz von über 50 Mio. EUR oder mehr als 250 Beschäftigte. Laut KPMG betrifft dies europaweit rund 50 000 Unternehmen, davon ca.15 000 in Deutschland.
CSRD basiert auf doppelter Wesentlichkeit
Ein wesentliches Merkmal der CSRD ist ihre Stringenz und Granularität: Sie erfordert die Offenlegung von Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen, Wasserverbrauch und Abfallmanagement), berücksichtigt aber auch soziale Aspekte wie z. B. die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette, die Menschenrechte, Corporate Governance und die Korruptionsbekämpfung.
Das grundlegende Konzept der CSRD ist die „doppelte Wesentlichkeit“. Demnach müssen Unternehmen sowohl darüber berichten, wie sich ihre Aktivitäten auf die Umwelt auswirken könnten (Inside-Out-Risiken), als auch darüber, wie sich die Umwelt auf ihre Tätigkeiten auswirkt (Outside-In-Risiken), z. B. durch das Risiko des Klimawandels. Die wichtigsten Kennzahlen sind in einem digitalen XHTML-Format vorzulegen und werden unabhängig geprüft.
Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Lebensmittel- und Getränkehersteller ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ganzheitlicher, langfristiger und detaillierter gestalten. Sie sind verpflichtet, langfristige Kennzahlen festzulegen, jährlich darüber Rechenschaft abzulegen sowie wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in ihre Berichterstattung einzubeziehen. Um all dies leisten zu können, müssen Geschäftsdaten gesammelt, miteinander verknüpft und analysiert werden. Die gewonnen Erkenntnisse fließen dann in die Berichterstattung ein.




