Für Reinigungs- und Entfettungsmittel wurde eine eigene Produktkategorie K1 definiert. Eine K1-Registrierung belegt die grundsätzliche Eignung für den Lebensmittelbereich. Nach K1 oder H1 registrierte Produkte werden bereits auf ihrer Verpackung mit einem Logo gekennzeichnet.
Chemisch-technische Produkte wie die H1-Schmierstoffe und die K1-Reiniger fallen aufgrund ihrer Definition „kein bestimmungsgemäßer direkter Kontakt mit dem Lebensmittel“ nicht unter die EU-Bedarfsgegenstände-Verordnung 1935/2004.




