Ganz klar: Personalhygiene benötigt ein textiles Gesamtkonzept im Unternehmen. Und das umfasst bei Lebensmittelherstellern und -verarbeitern die Bereiche Produktion, Verkauf sowie unter Umständen die Haustechnik. Überall dort können hygienische Vorgaben in der Regel nur unter Verwendung einer arbeitsplatzgerechten Hygienekleidung erfüllt werden. Dabei gilt es, neben der Anschaffung auch die regelmäßige Pflege der Schutzkleidung zu beachten.
Die Aufgabe des Betriebsinhabers ist eindeutig: Als Unternehmer muss er jederzeit die arbeitsplatzgerechte Ausstattung sowie hygienegerechte Reinigung der eingesetzten Schutzkleidung aller Beschäftigten gewährleisten. Die Beschaffenheit der Hygienekleidung oder die Häufigkeit der Wechsel gehört zu den Überwachungsschwerpunkten der Lebensmittelkontrolleure in Lebensmittelbetrieben. Hier stellten die Kontrolleure bei ihren bundesweiten Stichproben in den vergangenen Jahren bei jedem vierten aller untersuchten Betriebe Verstöße fest. Zahlen, die laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit konstant bleiben. Die weitaus größte Zahl der Beanstandungen betraf mit 52 % – wie auch schon in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement. Hier gab es bei 25 % der kontrollierten Betriebe Beanstandungen.
Wie also geht man das Thema Hygienemanagement, das unter anderem die Personalhygiene sicherstellt, erfolgreich an? „Die Erstellung eines HACCP-Konzepts zur Eigenkontrolle im Unternehmen erfolgt in mehreren Stufen. Sie richtet sich auch nach der Größe, Art und den Besonderheiten des Betriebes“, erläutert Alexander J. Neuzerling, Verkaufsleiter der Itex Gaebler-Industrie Textilpflege GmbH, einem Vertragswerk des textilen Mietdienstleisters DBL. Laut Aussagen des Experten gehört dazu die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ebenso wie die regelmäßige Überprüfung auf Einhaltung und Erfolg des HACCP-Systems. Unterstützung finden die Betriebe hier sowohl bei den Verbänden der Lebensmittelwirtschaft, bei der IHK oder externen Unternehmen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Diese bieten Beratungen an und geben umfassende Informationsmaterialien heraus.
Auch nach der Gefährdungsbeurteilung können sich die Betriebe professionelle Unterstützung holen. Beispielsweise, wenn es darum geht, die auf den individuellen Arbeitsplatz abgestimmte, normgerechte und den Anforderungen der jeweiligen, in der DIN 10524 definierten Risikoklasse entsprechende Hygienekleidung, auszuwählen. „Als textiler Mietdienstleister suchen wir auf Basis dieser Gefährdungsanalysen zusammen mit unseren Kunden die passende Kollektion aus, stehen auch beratend zur Seite“, so Neuzerling. „Schließlich listen Richtlinien wie HACCP klare Vorgaben für die Beschaffung und Pflege von Berufskleidung auf – definiert werden u. a. Gewebe, Tragekomfort, Schnitte, Verschlüsse, Taschen und Embleme.“




