Süßigkeiten, Champagner, Essig, Öl, Gewürze, Käse und Honig gehörten zu den beliebtesten Produkten, die in den letzten Jahren unter falscher Flagge auf den Markt kamen. Aber es gab kaum ein Lebensmittel, das nicht von Kriminellen unter falschem Etikett in Umlauf gebracht wurde. Auch umetikettierte Fleischwaren wie Schinken, Wurst und Steaks sind für die Lebensmittelwirtschaft ein Ärgernis, das sich regelmäßig wiederholt.
Kein Wunder, dass die Verbraucher irritiert sind und in vielen Fällen zunächst den Herstellern die Schuld geben. Ein beträchtlicher Reputationsschaden ist die Folge. Die über viele Jahre mühsam aufgebaute positive Markenwahrnehmung wird dabei innerhalb kürzester Zeit ramponiert. Noch schlimmer sind die Folgen, wenn der Verzehr eines solchen Produkts zu gesundheitlichen Schäden führt. Regressansprüche kann der Hersteller nur dann abwehren, wenn er zweifelsfrei nachweist, dass das mangelhafte Produkt gar nicht aus seiner Produktion stammt. Dies gerichtsverwertbar zu belegen, ist jedoch gar nicht so leicht. Gelingt es nicht, muss der Hersteller den Schaden tragen, auch wenn er ihn nicht verursacht hat.
Der Schutz vor nachgemachten Produkten ist also eine lohnende Investition, insbesondere da immer mehr Firmen die Umsatzeinbußen oder Markenschädigungen durch Produktpiraterie zu spüren bekommen. Ein gewisser finanzieller und organisatorischer Aufwand ist deswegen beim Schutz vor Fälschungen sehr gut vertretbar. Obendrein kann der Endkunde durch den sichtbaren Schutz erkennen, dass die Marke hochwertig und das Produkt wertvoll ist. Besondere Formen, Aussparungen sowie Prägungen verleihen ihm einen hochwertigen Auftritt, den sich nachgemachte Produkte nicht leisten.
Wie bei einem Geldschein lassen sich auch bei Etiketten verschiedene Sicherheitsmerkmale aufbringen. Mit einfachen Merkmalen ist es für den Verbraucher leichter, einen Unterschied zwischen Original und Kopie zu erkennen. Sehr komplexe Merkmale wiederum helfen dabei, den Beweis der Urheberschaft anzutreten. Gleichzeitig steigt der Aufwand für den Fälscher erheblich an. Merkmale der Stufe 1 sind mit bloßem Auge einfach zu erkennen. Dazu gehören besondere Druckfarben, Prägungen, besondere Etikettenformen oder Stanzungen. In Stufe 2 sind die Kennzeichen nur mit Hilfsmitteln wie Lupe, Lampe oder Infrarot-Scannern zu finden. Zudem können sie so versteckt sein, dass Ort und Anwesenheit bekannt sein müssen, um sie zu entdecken.
Für Hersteller ist es empfehlenswert, zunächst mit relativ geringem Aufwand zu versuchen, ein besseres Schutzniveau zu erreichen. So lassen sich Schmuckfarben nutzen, die nicht aus den Grundfarben angemischt werden können. Solch einfache Sicherheitselemente kosten weit weniger als einen Cent pro Anwendung. Ein weiteres Beispiel für die erste Sicherheitsstufe ist die Verwendung eines Hologramms. Dieses Merkmal wirkt auf den Verbraucher attraktiv, da es sich bei Bewegung der Verpackung optisch verändert. Ein derart sichtbares Sicherheitsmerkmal bietet damit eindeutig einen Vorteil im Wettbewerb. Treten Fälschungen auf, lässt sich das Sicherheitsniveau mit wenig Aufwand weiter anheben.




