Die DIN EN 16636 richtet sich an alle gewerbsmäßigen Anbieter der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung. Ziel ist zum einen, den Wirtschaftszweig der Schädlingsbekämpfung europaweit zu vereinheitlichen. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Auftraggeber eine fachmännisch ausgeführte Dienstleistung erhalten. Darüber hinaus ermöglicht die Norm eine Zertifizierung von Schädlingsbekämpfungsbetrieben.
Doch bietet die DIN EN 16636 Lebensmittelherstellern automatisch mehr Sicherheit bei der Schädlingsbekämpfung?
Früher kam der Kammerjäger nur ins Haus, wenn ein Schädlingsbefall vorlag. Die Bewertung seiner Arbeit war einfach: Kammerjäger war da, Schädlinge sind weg, also erfolgreich. Heute ist das anders, denn Gesetze und Standards verpflichten zur Prophylaxe. Das heißt, die Dienstleistung muss heute von allen Lebensmittelbetrieben regelmäßig in Anspruch genommen werden. Und es gilt, die Schädlinge frühzeitig zu erkennen und zu vernichten.
Oft hört man: Es sind keine Schädlinge aufgetreten, also ist der Schädlingsbekämpfer gut. Diese vorschnelle Einschätzung kann sich jedoch als Trugschluss entpuppen. In anderen Fällen argumentieren Betriebe man habe beim IFS oder BRC hinsichtlich der Schädlingsbekämpfung gut abgeschnitten, also müsse alles in Ordnung sein. Auch das ist eine Fehlinterpretation, denn gute Ergebnisse beim IFS und BRC sind kein Garant für eine hohe Qualität bei der Schädlingsbekämpfung.
Um die Schädlingsbekämpfung korrekt und umfassend beurteilen zu können, gibt es im Prinzip nur das Audit durch einen neutralen Sachverständigen. Die neue DIN EN 16636 kann ein neues Bewertungskriterium werden.
Die DIN EN 16636 definiert einerseits Anforderungen an den Prozess der Schädlingsbekämpfung, in dem sie vorgibt, in welchen Schritten diese Dienstleistung zu erfolgen hat. Andrerseits beinhaltet die Norm Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter eines Schädlingsbekämpfungsunternehmens.
Nutzt man die DIN EN 16636 als Basis für eine Zertifizierung in Form eines Audits, ergibt sich folgende Vorgehensweise: Im ersten Schritt überprüft man, ob die Prozessabläufe bei der Schädlingsbekämpfung den in der DIN festgelgten Anforderungen entsprachen. Im zweiten Schritt gilt es das Wissen und die Kompetenz der Schädlingsbekämpfer gemäß der in der DIN festgeschriebenen Fähigkeiten zu überprüfen. Am Ende des Zertifizierungsaudits steht ein Bericht, in dem festgehalten wird, ob die DIN EN 16636 vollumfänglich oder mit Abweichungen erfüllt wurde. Abweichungen muss der Schädlingsbekämpfer binnen drei Monaten nachbessern. Ist die DIN EN 16636 erfüllt, gibt es das Zertifikat. Es hat eine Gültigkeit von drei Jahren – vorausgesetzt, dass 18 Monate nach der Erstbegutachtung ein Überwachungsaudit erfolgt.




