Spuren von Mineralölen wie die chemischen Verbindungen Mosh und Moah sollten auf keinen Fall in den menschlichen Körper gelangen, da sie schädlich sind. Die EU fordert daher eine strengere Kontrolle und Überwachung von Mineralölrückständen in Lebensmitteln. Klüber Lubrication befasst sich bereits seit Langem mit dem Thema Lebensmittelsicherheit. Das Unternehmen hat mehrere Spezialschmierstoffe mit NSF-H1-Registrierung entwickelt, die selbst höchste Hygienestandards erfüllen.
Es gibt unterschiedliche Wege, wie Mineralöl in die Nahrung gelangen kann. So ist hinlänglich bekannt, dass Mineralölbestandteile beispielsweise aus recycelten Pappverpackungen in Lebensmittel übergehen können. Derartige Risiken sind aber auch schon viel früher in der Prozesskette möglich, nämlich bereits während des Herstellungsverfahrens. Hier besteht die Gefahr, dass verarbeitete Lebensmittel in Kontakt mit den Schmierstoffen der Produktionsanlage kommen können.
Klüber Lubrication hat mehrere unterschiedliche Spezialschmierstoffe im Programm, die sich für Anwendungen im Lebensmittelbereich eignen. Sie sind sehr ergiebig und es reichen bereits geringe Mengen aus, um die gewünschte Schmierwirkung zu erzielen. Je nach Einsatzgebiet basieren sie entweder auf nicht alkalischen Ölen wie Silikonöl, PFPE oder auf synthetischen bzw. nicht synthetischen Kohlenwasserstoffen. Dabei sind alle für NSF-H1-Produkte genutzten nicht-synthetischen Weißöle in höchstem Maße rein und nahezu frei von aromatischen Verbindungen.
Verordnungen und Grenzwerte
Die H1-Schmierstoffe von Klüber Lubrication erfüllen die Anforderungen der Regel 21 CFR § 178.3570 der United States Food and Drug Administration. Aus diesem Grund können Lebensmittelproduzenten diese Produkte insbesondere dann verwenden, wenn sie einen zufälligen, unbeabsichtigten Kontakt mit Lebensmitteln nicht ausschließen können. Sie sollten dabei jeweils die Mindestmenge verwenden, die erforderlich ist, um den gewünschten technischen Effekt zu erreichen.
Verwenden lebensmittelverarbeitende Betriebe H1-Schmierstoffe wie vom Hersteller empfohlen, findet in der Regel kein Kontakt mit Lebensmitteln statt. In den Fällen, in denen der Kontakt mit Lebensmitteln jedoch unvermeidlich ist, darf die Menge an Schmierstoffen in Lebensmitteln 1 ppm bei Silikonölen und 10 ppm bei allen anderen Grundölen nicht überschreiten.
Die Moh-Bestimmung ist komplex
Aufgrund der Komplexität der Moh-Bestimmung in Lebensmitteln gibt es derzeit in Europa kein standardisiertes Analyseverfahren und keine gesetzlichen Grenzwerte für Moh in Lebensmitteln. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet an gesetzlichen Grenzwerten für die Migration durch Verpackungsmaterialien. Dabei werden Werte von max. 2 mg Mosh/kg Lebensmittel und 0,5 mg Moah/kg Lebensmittel diskutiert. Die analytischen Methoden zur Moh-Bestimmung werden kontinuierlich verbessert, was dazu führt, dass die Nachweisgrenze sinkt. Üblicherweise wird eine solche Analyse mittels online-gekoppelter Chromatografie (HPLC-GC/FID) durchgeführt. Die Nachweisgrenzen hängen stark von der Moh-Verteilung und der Art der Probe ab. Zum Beispiel liegt bei Proben mit hohem Ölgehalt die Nachweisgrenze bei ca. 5 mg Moh/kg Lebensmittel, während bei trockenen Proben 0,1 bis 0,5 mg Moh/kg nachgewiesen werden können.




