Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) trat zum 1. August 2004 in Kraft. Das allgemein formulierte Ziel des Gesetzes ist die Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus regenerativen Energien auf 12,5 % im Jahr 2010 und weiter auf 20 % bis zum Jahr 2020. Das Gesetz regelt die Vergütung für regenerativ erzeugten Strom und sichert die Abnahme zu festgelegten Preisen und Laufzeiten. Von der Novellierung des EEG profitiert die Stromerzeugung auf Basis der Fotovoltaik und der Biomasseverwertung, wohingegen bei der Wind- und Wasserkraft die Vergütungen gekürzt wurden. In der Tabelle ist das Vergütungssystem für Strom aus Biomasse kurz zusammengefasst.
Die Kosten für diese Vergütungen werden über die Stromversorgungsunternehmen auf die Stromkunden über ihren Verbrauch umgelegt und separat ausgewiesen. Es ist unstrittig, dass mit einem steigenden Kostenblock für die EEG-Umlage gerechnet werden muss. Schon heute mehren sich die Stimmen, dass daraus eine erhebliche Mehrbelastung insbesondere für Stromabnehmer in der mittelständischen Industrie resultiert. Neben der Kostenoptimierung durch effizienten Stromeinsatz besteht auch die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen des EEG für eine eigene Stromerzeugung zu nutzen. Insbesondere für kleinere Neuanlagen wurde eine differenzierte und höhere Vergütung eingeführt, ein Umstand, der gerade der mittelständischen Industrie zugute kommt.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass die Nebenprodukte in der Vergütung nicht als nachwachsender Rohstoff (NaWaRo) eingestuft werden. Der sogenannte NaWaRo-Bonus von 6 ct/kWh dient als Anreiz für die Landwirtschaft, Biomasse ausschließlich zum Zweck der Energienutzung anzubauen. Unstrittig ist, dass biologische Reststoffe aus der Lebensmittelproduktion als Biomasse angesehen werden.
Brauereien, Gemüseverarbeiter oder Zuckerfabriken bieten durch den Anfall von Betriebsabwässern und organischen Reststoffen sowie durch die Struktur ihrer Wärmewirtschaft optimale Rahmenbedingungen für die Verstromung von Biogas aus der Abwasseraufbereitung.
Betriebe, die bereits über eine betriebseigene anaerobe Abwasserreinigung verfügen, sollten daher die wirtschaftlichen Potenziale, die sich aus der Verstromung ihres Biogases ergeben könnten, prüfen. In der Regel werden in den vorhandenen Abwasserreinigungsanlagen gelöste organische CSB- und Stickstoffbelastungen abgebaut und feste Biomassen aus dem Prozess separiert. Durch eine Fermentation dieser biogenen Reststoffe lassen sich saisonale oder wo- chenzyklische Schwankungen problemlos ausgleichen und maximale Betriebszeiten erreichen. Auch Betriebe, die bisher ihr Abwasser aerob reinigen, sollten eine Umstellung auf ein anaerobes Verfahren im Zusammenhang mit den beschriebenen Effekten prüfen lassen.




