Seit 1. September 2013 gilt die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Sie regelt die „Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“. Zur professionellen Bekämpfung von Schadnagern (Ratten, Mäuse) kamen bisher zum Großteil Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, sogenannten Antikoagulanzien, zum Einsatz. Die Aufnahme dieser Wirkstoffe bewirkt, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und innerlich verbluten. Gerade für diese Blutgerinnungshemmer jedoch identifizierte die EU erhebliche Umweltrisiken. Sie gehören zu den PBT-Stoffen, d. h. sie sind sehr schlecht abbaubar, reichern sich in Organismen und damit in der Nahrungskette an und sie sind toxisch für Mensch und Umwelt. Blutgerinnungshemmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen – mangels Alternativen – freigegeben. Die EU fordert jedoch, geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Wirkstoffexposition von Menschen, Tieren und Umwelt auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Spätestens ab dem 1. April 2014 unterliegen alle Antikoagulanzien zudem den nationalen Risikominderungsmaßnahmen (RMM). In seinem aktuellen „Hintergrundpapier“ von Mitte Dezember 2013 (Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien, 2. Auflage) bestätigt das Umweltbundesamt nochmals die Rechtsverbindlichkeit der RMM. Allerdings anerkennt das UBA die Bedenken, insbesondere der Lebensmittelbetriebe zu dem Verbot der Dauerbeköderung und stellt eine entsprechende Ausnahmeregelung in Aussicht. Nach aktueller Rechtslage jedoch sei festgelegt, dass „bei der Verwendung von Biozid-Produkten die sich aus der Zulassung ergebenden Verwendungsbestimmungen eingehalten werden müssen.“
In der Produktion von Lebensmitteln legen diverse nationale und internationale Standards bereits jetzt den Verzicht auf Rodentizide fest. Vielfach werden Schlag- oder Lebendfallen eingesetzt. Für entsprechend zertifizierte Betriebe sind die Änderungen im Innenbereich daher weniger einschneidend. Doch für deren Außenbereiche und für Unternehmen ohne entsprechende Zertifizierung bringt die veränderte Rechtslage Konsequenzen: Beginnender Befall durch Schadnager wird nicht mehr quasi automatisch im Rahmen des Monitorings mit wirkstoffhaltigen Ködern bekämpft. Hygienemanagement und Prävention gewinnen weiter an Bedeutung. Damit sich die Tiere nicht unbemerkt etablieren können, gilt es verstärkt, Befallsmerkmale durch Eigenkontrollen frühzeitig zu erkennen. Lebend- und Schlagfallen erleben ihr Comeback. Lebendfallen aber müssen laut Tierschutzgesetz täglich kontrolliert werden und bei Schlagfallen erfordert die Hygiene laufende Kontrolle. Zu prüfen ist außerdem, ob die Intervalle für den regelmäßigen Service durch den beauftragten Schädlingsbekämpfer ausreichen, ansonsten besteht das Risiko, dass ein Befall erst (zu) spät erkannt wird. Zunehmen wird auch die Bedeutung der Dokumentation. Sie übernimmt nun auch Beweisfunktion für die Notwendigkeit einer Bekämpfung.
Die APC ist bundesweiter Dienstleister für Schädlingsbekämpfung. Der Löwenanteil der jährlich über 80 000 Einsätze erfolgt im Lebensmittelbereich. Schwerpunkt der Arbeit sind bereits jetzt Prävention und Früherkennung. Durch die neue Rechtslage wächst die Bedeutung dieser Maßnahmen und des kritischen und geübten Auges eines Schädlingsbekämpfers.




