Zum Inhalt springen
Deutsche Ernährungsindustrie
  • Fleischverarbeitung
  • Obst- & Gemüse
  • Milchverarbeitung
  • Back- & Teigwaren
  • Getränkeindustrie
  • Technik
Deutsche Ernährungsindustrie
  • Fleischverarbeitung
  • Obst- & Gemüse
  • Milchverarbeitung
  • Back- & Teigwaren
  • Getränkeindustrie
  • Technik
    Ernährungsindustrie-Newsletter
    Die wichtigsten News aus der Lebensmittelproduktion direkt in Ihr Postfach.
    Newsletter abonnieren

    Info

    • Impressum
    • Datenschutz
    • Barrierefreiheit
    • Datenschutzeinstellungen

    Kontakt zur Redaktion

    Deutsche ErnährungsindustrieKonradin Mediengruppe
    Ernst-Mey-Str. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen

    E-Mail: redaktion@konradin.de
    Folgen Sie uns
    Deutsche Ernährungsindustrie
    © 2026 Deutsche Ernährungsindustrie
    Startseite/Technik/Artikel
    Elektronische Überwachung von Nagetieraktivitäten
    Bildquelle nicht angegeben
    Technik

    Elektronische Überwachung von Nagetieraktivitäten

    Seit September gelten für die Bekämpfung von Nagetieren in Deutschland neue gesetzliche Regelungen. Wirkstoffe und Präparate, die jahrelang erfolgreich
    Veröffentlicht
    05. März 2014
    Lesezeit
    3 Minuten
    Rubrik
    Technik

    Seit 1. September 2013 gilt die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Sie regelt die „Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“. Zur professionellen Bekämpfung von Schadnagern (Ratten, Mäuse) kamen bisher zum Großteil Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, sogenannten Antikoagulanzien, zum Einsatz. Die Aufnahme dieser Wirkstoffe bewirkt, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und innerlich verbluten. Gerade für diese Blutgerinnungshemmer jedoch identifizierte die EU erhebliche Umweltrisiken. Sie gehören zu den PBT-Stoffen, d. h. sie sind sehr schlecht abbaubar, reichern sich in Organismen und damit in der Nahrungskette an und sie sind toxisch für Mensch und Umwelt. Blutgerinnungshemmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen – mangels Alternativen – freigegeben. Die EU fordert jedoch, geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Wirkstoffexposition von Menschen, Tieren und Umwelt auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Spätestens ab dem 1. April 2014 unterliegen alle Antikoagulanzien zudem den nationalen Risikominderungsmaßnahmen (RMM). In seinem aktuellen „Hintergrundpapier“ von Mitte Dezember 2013 (Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien, 2. Auflage) bestätigt das Umweltbundesamt nochmals die Rechtsverbindlichkeit der RMM. Allerdings anerkennt das UBA die Bedenken, insbesondere der Lebensmittelbetriebe zu dem Verbot der Dauerbeköderung und stellt eine entsprechende Ausnahmeregelung in Aussicht. Nach aktueller Rechtslage jedoch sei festgelegt, dass „bei der Verwendung von Biozid-Produkten die sich aus der Zulassung ergebenden Verwendungsbestimmungen eingehalten werden müssen.“

    In der Produktion von Lebensmitteln legen diverse nationale und internationale Standards bereits jetzt den Verzicht auf Rodentizide fest. Vielfach werden Schlag- oder Lebendfallen eingesetzt. Für entsprechend zertifizierte Betriebe sind die Änderungen im Innenbereich daher weniger einschneidend. Doch für deren Außenbereiche und für Unternehmen ohne entsprechende Zertifizierung bringt die veränderte Rechtslage Konsequenzen: Beginnender Befall durch Schadnager wird nicht mehr quasi automatisch im Rahmen des Monitorings mit wirkstoffhaltigen Ködern bekämpft. Hygienemanagement und Prävention gewinnen weiter an Bedeutung. Damit sich die Tiere nicht unbemerkt etablieren können, gilt es verstärkt, Befallsmerkmale durch Eigenkontrollen frühzeitig zu erkennen. Lebend- und Schlagfallen erleben ihr Comeback. Lebendfallen aber müssen laut Tierschutzgesetz täglich kontrolliert werden und bei Schlagfallen erfordert die Hygiene laufende Kontrolle. Zu prüfen ist außerdem, ob die Intervalle für den regelmäßigen Service durch den beauftragten Schädlingsbekämpfer ausreichen, ansonsten besteht das Risiko, dass ein Befall erst (zu) spät erkannt wird. Zunehmen wird auch die Bedeutung der Dokumentation. Sie übernimmt nun auch Beweisfunktion für die Notwendigkeit einer Bekämpfung.

    Die APC ist bundesweiter Dienstleister für Schädlingsbekämpfung. Der Löwenanteil der jährlich über 80 000 Einsätze erfolgt im Lebensmittelbereich. Schwerpunkt der Arbeit sind bereits jetzt Prävention und Früherkennung. Durch die neue Rechtslage wächst die Bedeutung dieser Maßnahmen und des kritischen und geübten Auges eines Schädlingsbekämpfers.

    Mehr aus Technik

    Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Technik.

    Alle Technik-Artikel
    GS1 und Google starten Pilotphase für Native Scanning mit GS1 DataMatrix
    Technik

    GS1 und Google starten Pilotphase für Native Scanning mit GS1 DataMatrix

    2. Oktober 2026

    GS1 Germany und Google erproben ab Januar 2026 das Native Scanning von GS1 DataMatrix Codes – mit direktem Potenzial für Track-and-Trace und Kennzeichnung in der Lebensmittelindustrie.

    Festo übernimmt Gummiwarenfabrik Neddermann
    Technik

    Festo übernimmt Gummiwarenfabrik Neddermann

    2. Oktober 2026

    Festo SE & Co. KG integriert zum 1. Januar 2026 die Gummiwarenfabrik R. Neddermann GmbH und baut damit seine Fertigung und Kompetenz im Bereich Dichtungstechnologie aus.

    ← Zurück zu TechnikZur Startseite

    Ernährungsindustrie-Newsletter

    Die wichtigsten News aus der Lebensmittelproduktion direkt in Ihr Postfach.

    Zum Newsletter anmelden →

    Für Unternehmen, die z. B. nach AIB oder BRC arbeiten, die aus anderen Gründen verstärkt Fallen einsetzen oder die künftig kein Risiko eingehen wollen, hat das Unternehmen eine Lösung. APC Active Permanent Monitoring ist ein elektronisches System zur Überwachung von Nagetieraktivitäten. Kernstück ist die Basisstation, die per Funk mit bis zu 150 Sensoren verbunden ist. Diese Sensoren werden auf unterschiedliche Systeme zum Nachweis oder zur Bekämpfung von Nagetieren montiert oder überwachen – frei montiert – potenzielle Laufwege. Die Systeme werden nummerierten Kontrollpunkten zugeordnet und im Gebäudeplan erfasst: APC Integral dokumentiert in Papierform, APC DocuWeb elektronisch im Web. Bei Wahrnehmung eines Nagetieres als thermischen Reiz sendet der Sensor eine Meldung an die Basis. Per SMS oder Mail informiert die Steuereinheit umgehend die Verantwortlichen und/oder erfasst die Meldung im APC DocuWeb. Befallsfreiheit und Befallsmeldungen sind damit lückenlos bewiesen und dokumentiert. Das Wort Active steht u. a. für die aktive Kontrolle, auch wenn sich nichts tut. Die bidirektionale Sensorüberwachung stellt fortlaufend sicher, dass alle Sensoren noch an der richtigen Stelle stehen und in Betrieb sind.

    prozesstechnik-online.de/dei0314450

    Hygienic Design in der Lebensmittelproduktion: Grundlagen, Normen und Praxis
    Technik

    Hygienic Design in der Lebensmittelproduktion: Grundlagen, Normen und Praxis

    1. Oktober 2026

    Hygienic Design bezeichnet die konstruktive Gestaltung von Maschinen, Anlagen und Bauteilen so, dass mikrobiologische, chemische und physikalische Kontaminationen systematisch verhindert werden. Dieser Fachartikel…

    MULTIVAC gewinnt Deutschen Verpackungspreis mit Cooling@Packing
    Technik

    MULTIVAC gewinnt Deutschen Verpackungspreis mit Cooling@Packing

    29. September 2026

    MULTIVACs Cooling@Packing-System integriert den Kühlprozess von Backwaren in eine Tiefzieh-Verpackungsmaschine und wurde mit dem Deutschen Verpackungspreis ausgezeichnet.