Dipl.-Chem. Margit Weltschev
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz werden einwandige Behälter im Auffangraum dem doppelwandigen Behälter mit Lecküberwachung gleichgestellt. Der Betreiber einer Anlage hat also die Wahl zwischen den beiden Varianten.
Leichtflüchtige giftige, ätzende und umweltgefährdende Stoffe können im Leckagefall des Behälters in der Auffangwanne verdampfen. Selbst in den bekannten DIN-Doppelwandbehältern, die nur bis zum zulässigen Flüssigkeitsspiegel doppelwandig sind, können Lecks oberhalb des zulässigen Flüssigkeitsspiegels nicht mit Sicherheit erkannt werden.
Bei einer Leckage des einwandigen und des DIN-Doppelwandbehälters kann unter ungünstigen Bedingungen der gesamte Inhalt des Behälters verdunsten und in die umgebende Atmosphäre freigesetzt werden. Die wichtigste Maßnahme beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen ist jedoch, ihr Austreten aus den Behältern in die Atmosphäre auszuschließen. Diese Möglichkeit der Schädigung der Atmosphäre und letztendlich des Bodens und des Wassers durch die Verdunstung (Emission) von leichtflüchtigen Gefahrstoffen aus Auffangwannen und Behältern wurde in den in Abbildung 1 zusammengestellten Gesetzesverordnungen der verschiedenen Rechtsbereiche bis jetzt noch nicht berücksichtigt.
Ein vollständig doppelwandiger Behälter, der kritische Armaturen und Ausrüstungsteile in den Schutzraum mit einbezieht, würde diese Emissionsgefahr leichtflüchtiger giftiger, ätzender und umweltgefährdender Stoffe im Leckagefall des Behälters ausschließen. Das mit moderner Meß- und Auswerteelektronik ausgerüstete System in Abbildung 2 trägt nicht nur vordergründig dem Emissionsschutz Rechnung, sondern auch dem Störfall-, Arbeits- und Brandschutz.
Der Grundsatz „Keine Öffnungen in doppelwandigen Behältern unterhalb des Flüssigkeitsspiegels“ ist damit nicht mehr relevant. Der vollständig geschlossene Doppelwandbehälter mit Bodenauslauf und Lecküberwachung besitzt eine wasserrechtliche Zulassung. Bei diesem Behälter wird die erforderliche Sicherheit durch eine redundante Anordnung von Absperrarmaturen gewährleistet (Abb. 3). Ein Überdruck- oder Vakuum-Leckanzeiger überwacht die erste Armatur, die noch in den doppelwandigen Bereich integriert ist. Durch Auswertung der Stellungen aller Armaturen mittels einer SPS-Steuerung wird gesichert, daß im Alarm- oder Störungsfall das System automatisch geschlossen wird. Der Bodenauslauf ist nur geöffnet, wenn alle Sicherheitskriterien erfüllt sind. Zusätzliche Sicherheitskriterien für die Freigabe des Bodenauslaufs können auch Prozeßsignale wie Druck-, Temperatur-, Gas- oder Feueralarm sein. Zur Ausstattung des Bodenauslaufes gehören zwei pneumatisch angetriebene Absperrarmaturen. Dabei ist das System zusätzlich zu der stets vorhandenen Handbedienebene bereits für den Automatikbetrieb und die Integration in eine übergeordnete Steuerung oder ein Prozeßleitsystem vorbereitet. Durch Kopplung mit der Ansteuerung der Entnahmepumpe bleibt der Bodenauslauf nur solange geöffnet, wie tatsächlich Medium entnommen wird.




