Mit der 2005 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden alle Nahrungsmittelbetriebe gesetzlich verpflichtet, geeignete Systeme und Verfahren einzuführen, um die Rückverfolgbarkeit und den effizienten Rückruf ihrer Chargen sicherzustellen. Der Nachweis erstreckt sich dabei über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen bis zurück zum Ursprungsort des Lebensmittels und seiner Zutaten. Für jeden Prozessbeteiligten besteht eine klare Stufenverantwortung mit der Verpflichtung zur Transparenz und der Informationspflicht seinem Vorlieferanten und auch Abnehmer gegenüber. Spezifische Regelungen für die Etikettierung von Rindfleisch, Öko-Erzeugnissen, Fischfang bzw. Aquakulturen und auch für Lebensmittelverpackungen folgten in den darauffolgenden Jahren.
Viele Unternehmen haben allerdings in der Praxis erhebliche Probleme bei der Umsetzung dieser Richtlinien, denn der Gesetzgeber gibt nicht vor, mithilfe welcher Systeme die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden muss. Verbindliche bzw. einheitliche Standards in puncto Rückverfolgbarkeit gibt es nicht – und dies bei einer global agierenden und vielfältigen Branche wie der Lebensmittelindustrie.
Alleine in Deutschland sind rund 6000 Betriebe im Sektor Ernährungsindustrie tätig. Aber bereits auf dieser nationalen Ebene arbeiten Produzenten, Lieferanten und Handel mit unterschiedlichen, teils eigenen Systemen, die nicht kompatibel sind und die den Austausch relevanter Informationen erheblich erschweren. Großen Konzernen gelingt es dabei eher, eigene Vorgaben und damit ein einheitliches Kennzeichnungs- und Identifikationssystem durch die gesamte Supply Chain durchzusetzen. In vielen Fällen jedoch müssen Produktinformationen sowohl für Lebensmittelkomponenten als auch für die Technik, mit der diese verarbeitet werden, beispielsweise im Einkauf bei den Lieferanten mühsam einzeln abgefragt und im eigenen System erfasst werden – eine aufwendige und fehleranfällige Arbeit, die durch automatisierte Auto-ID-Systeme und E-business-Lösungen deutlich effizienter gestaltet werden könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass die einzelnen Produktkomponenten aus verschiedenen Regionen oder auch von wechselnden Lieferanten stammen können. Oder dass in kontinuierlich ablaufenden Herstellungsprozessen, bei denen die Bestandteile in Silos oder Tanks ständig nachgefüllt werden und bei denen zur Qualitätssicherung diese Mischung ausdrücklich gewünscht ist, eine eindeutige Identifizierung bzw. Trennung dieser Lieferungen für die Rückverfolgbarkeit praktisch unmöglich ist.
Aber: Ist die Ware erst einmal im Wareneingang erfasst, gestalten sich die nachgelagerten Prozesse wie Verpackung, Kommissionierung, Warenausgang und Transport dann eher unproblematisch, da sie unternehmensinternen Strukturen untergeordnet sind.




