dei: Frau Ortmann, das Farbenkompetenzzentrum von Wild Flavors & Specialty Ingredients liegt in Berlin-Spandau. Welche Punkte prädestinieren den Standort für diese Aufgabe?
Silke Ortmann: Zum einen befinden sich in Berlin die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, die auf dem Gebiet der Farben arbeiten. Zum anderen gibt es dort die entsprechenden Produktionsanlagen.
dei: Welche sind das?
Ortmann: Um in der Reihenfolge der Prozessschritte bei der Farbenproduktion zu bleiben, beginne ich mit Anlagen für die wässrige und ethanolische Extraktion der Rohstoffe. Dann folgen Systeme zur Fest-Flüssig-Trennung, Technologien für die selektive An- und Abreicherung von Pigmenten, Emulgieranlagen sowie Systeme zur Standardisierung der Farben je nach Rohstoff und Formulierung und die entsprechenden Abfüll- und Verpackungseinrichtungen.
dei: Seit dem 1. Januar 2014 gilt die neue EU-Richtlinie zur Klassifizierung von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften. Gemäß dieser Guidance Notes stellt Wild Flavors & Specialty Ingredients sowohl Farben aus natürlichen Quellen als auch färbende Lebensmittel her. Welche Gemeinsamkeiten teilen beide Produktgruppen?
Ortmann: Die Gemeinsamkeit zwischen beiden Farbgruppen ist, dass man bei ihrer Herstellung natürliche Rohstoffquellen verwendet. Als Beispiel möchte ich den roten Rettich nennen. Aus ihm kann man sowohl ein rotfärbendes Lebensmittel als auch Rot aus natürlicher Quelle – nämlich Anthocyan E 163 – herstellen.
dei: Und wie unterscheiden sich beide Farbgruppen?
Ortmann: Aus der Perspektive der Deklaration gelten färbende Lebensmittel als Zutat. Sie müssen also nicht als Farbstoff gekennzeichnet werden. Im Unterschied dazu sind Farben aus natürlichen Quellen auf dem Etikett eindeutig als Farbstoff mit E-Nummer zu deklarieren.
„Die Provenienz der Rohstoffe hat einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität der Farben.“
dei: Die Deklarationsnotwendigkeiten sind die eine Seite der Medaille. Die andere – wichtigere – ist die Anreicherung der Farbpigmente. Liegt nicht hier der Hauptunterschied zwischen beiden Farbgruppen?
Ortmann: Das ist richtig. Die Guidance Notes definieren erstmalig einen Anreicherungsfaktor als Unterscheidungsmerkmal. Bis zu einem Anreicherungsfaktor 6 gelten die Produkte als färbende Lebensmittel. Bei Faktoren größer 6 handelt es sich um Farben aus natürlichen Quellen, die als Farbstoffe zu deklarieren sind. Sie müssen daneben auch die von der EU für die jeweilige E-Nummer festgelegten Reinheitskriterien erfüllen.




