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    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
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    Technik

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Das 5. Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung beinhaltet besondere Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen. Dazu zählen
    Veröffentlicht
    01. September 1999
    Lesezeit
    4 Minuten
    Rubrik
    Technik

    Stephan Haiker

    Der Stellenwert von Forschung und Entwicklung ist in den EU-Mitgliedsländern ständig gestiegen, da marktnahe Forschungsergebnisse für die Entwicklung und Herstellung konkurrenzfähiger Produkte mit zunehmender Globalisierung unverzichtbar sind. Deshalb bieten die einzelnen Staaten den dort ansässigen Unternehmen die verschiedensten Programme zur Förderung von Forschung und Entwicklung an.

    Die nationalen Förderprogramme von Bund und Ländern im Bereich von Forschung und technologischer Innovation bieten tilgungsfreie Anlaufjahre, günstige Zinssätze sowie zinslose Darlehen an. Im Unterschied dazu erstattet die EU den am 5. Rahmenprogramm teilnehmenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen bis zu 50 % ihrer projektgebundenen Aufwendungen in Form von verlorenen Zuschüssen.

    Die EU-Kommission will den Forschungsprozeß gezielt steuern und hat auf Initiative der Mitgliedstaaten folgende vier thematische Programme aufgestellt:

    • Lebensqualität und Management lebender Ressourcen,

    • benutzerfreundliche Informationsgesellschaft,

    • Förderung von Wettbewerb und nachhaltigem Wachstum,

    • Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

    In diesen Bereichen sollen besonders Innovationsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie der Ausbau des europäischen Potentials an Forschungskräften gefördert werden.

    Am 25. Februar 1999 hat die EU-Kommission in Essen das 5. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung bekannt gegeben und eröffnet. Es ist für den Zeitraum von 1999 bis 2002 mit insgesamt 14 Mrd. Euro budgetiert. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Forschungsinstitute, die ihren Sitz in den Mitgliedsländern der EU sowie in den assoziierten Staaten haben.

    Von großem Interesse für Unternehmen aus dem nahrungsmittelverarbeitenden Bereich, insbesondere auch für Molkereien, ist die „Leitaktion 1 – Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit“ innerhalb des Oberthemas „Lebensqualität und Management lebender Ressourcen“. In ihrem Aufruf vom 6. März 1999 fordert die EU-Kommission dazu auf, Projektvorschläge zu folgenden Themenbereichen zu machen:

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    • Entwicklung sicherer und flexibler sowie neuer bzw. verbesserter Herstellungsverfahren und -technologien,

    • Entwicklung sicherer, wirksamer und nachhaltiger Verarbeitungs- und Verpackungstechnologien, um die ernährungsphysiologische und sensorische Qualität von Lebensmitteln zu optimieren,

    • Entwicklung optimierter Lebensmitteltechnologien und Prozeßkontrollverfahren.

    Weitere Forschungsziele sind Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit über die gesamte Verarbeitungskette sowie die Entwicklung wirksamerer Verfahren, um Kriterien der Verbraucher hinsichtlich der Lebensmittelqualität in genau festgelegte Parameter umsetzen zu können. Ein Hauptaugenmerk gilt auch innovativen Tests und Verfahrensnachweisen zur Minimierung von infektiösen Erregern und Giftstoffen in der Lebensmittelkette und einer Verbesserung des Verständnisses und der Kontrolle der Kontaminierungsbedingungen. Ferner sollen auch neue und sichere Verfahren für die Lebensmittelproduktion und den Vertrieb sowie neue Konservierungsverfahren.und optimale Kombinationen von Lebensmittelverarbeitungsprozessen zur Zerstörung oder Inaktivierung von Mikroorganismen erforscht werden. Auch das HACCP-Konzept ist Gegenstand der Forschungsarbeiten. Es soll unter Einsatz neuartiger Modelle der prädiktiven Mikrobiologie und von Verfahren zur Rückverfolgbarkeit von Mikroorganismen verbessert werden.

    Dem 4. Rahmenprogramm lag noch ein rein wissenschaftsorientierter Ansatz zugrunde: die Forschungsinstitute konnten nach eigenem Ermessen Vorschläge einreichen. Im Unterschied dazu müssen die innerhalb des 5. Rahmenprogramms eingereichten Forschungsanträge die in Leitthemen vorgegebenen Ziele der Kommission möglichst genau treffen. Dabei sind die vorgegebenen Themen in der Weise ausgewählt, daß sie durch vorwettbewerbliche Forschung möglichst schnell zu marktfähigen Produkten führen.

    Interessenten am 5. Rahmenprogramm können bei der Beantragung von Fördergeldern für Forschungsprojekte zwischen fünf verschiedenen Projektarten wählen. Dabei gibt es speziell für KMU die Form der Gemeinschaftsforschungsprojekte (CRAFT), die es Gruppen von kleinen und mittleren Unternehmen mit ähnlichen technischen Fragestellungen und unzureichenden eigenen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten gestatten, Dritte (FTE-Dienstleister) mit einem Großteil der Forschungsarbeiten für sich zu beauftragen.

    Grundvoraussetzung für das Einreichen eines Projektvorschlages ist die Bildung von Forschungskonsortien, die aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen bestehen. Bei allen Projekttypen muß mindestens ein Partner aus dem EU-Ausland stammen oder in einem Staat ansässig sein, der einen Assoziationsvertrag mit der EU abgeschlossen hat. Eine Besonderheit der Gemeinschaftsforschungsprojekte (CRAFT) ist der Erhalt einer Sondierungsprämie von maximal 22 500 Euro für die Ausarbeitung eines endgültigen Projektantrages. Zu diesem Zweck muß der Europäischen Kommission eine nur richtungsweisende Projektskizze vorgelegt werden. Die Sondierungsprämie kann beispielsweise für weltweite Patentrecherchen, für Reisetätigkeiten im Rahmen der Konsortiumsverhandlungen sowie für die Beauftragung von Unternehmensberatungen zur Projektantragsbearbeitung verwendet werden. Weiterhin genießen KMU das Vorrecht, ihre Projektvorschläge permanent einbringen zu können; sie sind nicht an die Fristen der von der Kommission erlassenen Aufrufe gebunden, die für alle übrigen Teilnehmer am 5. Rahmenprogramm zweimal jährlich ergehen (offenes Verfahren für KMU).

    Den Forschungskonsortien stehen verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, in denen die Nutzungsrechte an den Forschungsergebnissen geregelt werden können. Es besteht die Möglichkeit, die Exklusivität der Ergebnisse zum Nutzen der Firmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, zu sichern. Auf diese Weise läßt sich „Trittbrettfahrer-Verhalten“ von unbeteiligten Firmen ausschließen.

    Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, daß viele Firmen weder ausreichende Kapazitäten noch genügende Erfahrung besitzen, um bei der gegebenen EU-weiten Konkurrenz die Forschungsanträge in der Weise abzufassen, daß sie den Erwartungen der Kommission genügen. Um die Erfolgsaussichten von interessierten Unternehmen bei der Teilnahme am 5. Rahmenprogramm zu erhöhen, hat die Kommission ausdrücklich die Einbeziehung von Unternehmensberatungen bei der Antragsstellung, beim Projektmonitoring sowie bei der Kostenabrechnung gegenüber der Kommission begrüßt.

    Die Unternehmensberatung Kerckhoff & Partner bietet interessierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Service einer Partnersuche für Projektkonsortien. Des weiteren übernimmt sie die Antragsbearbeitung, das Projektmonitoring sowie das gesamte Berichtswesens, einschließlich der Kostenabrechnung gegenüber der EU.

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