Keine Frage, Schmierstoffe sollte der Verbraucher in Lebensmitteln nicht vorfinden. Dennoch ist die zuverlässige Schmierung von beweglichen Bauteilen in der Lebensmitteltechnik ebenso unverzichtbar wie in der hier zur Anwendung kommenden Lager- und Transporttechnik. Aber nicht nur die Lebensmittelhersteller stehen in punkto schmierstofffreie Lebensmittel in der Verantwortung, sondern auch die Maschinen- und Anlagenbauer.
Neben den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen müssen Lebensmittelschmierstoffe eine Reihe von grundsätzlichen Anforderungen erfüllen. Sie müssen geruchs- und geschmacksneutral, physiologisch unbedenklich, beständig gegenüber Desinfektions- und Reinigungsmitteln sowie den jeweiligen Lebensmitteln sein. Darüber hinaus sind länder- und religionsspezifische Vorschriften zu beachten.
Während es bei herkömmlichen Industrieschmierstoffen nur wenige Einschränkungen gibt, sind bei Schmierstoffen für die Lebensmitteltechnik viele Rohstoffe nicht erlaubt. Bereits geringe Spuren von nicht zugelassenen Mineralölprodukten in Lebensmitteln können den Hersteller zur Stilllegung und Revision seiner Anlagen oder zu Rückrufaktionen zwingen. Zu beachten sind hier verschiedene Grenzwerte für die maximale Konzentration von zugelassenen Schmierstoffen in Lebensmitteln. Letztere sind länderspe- zifisch. Zum Beispiel gilt für Weißöle – praktisch die ein- zige Familie von für die Lebensmittelindustrie zugelassenen mineralölbasierten Produkten – in den USA eine maximale Konzentration von # 10 mg/kg. In Europa dagegen liegt dieser Wert bei # 4 mg/kg.
Zum 1. Januar 2006 traten drei neue EU-Richtlinien in Kraft, die in Deutschland die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) von 1998 ersetzen. Unternehmen haben nun eine Dokumentation der HACCP-bezogenen Maßnahmen als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden sicherzustellen. Die HACCP-Methode zielt darauf ab, jeden Abschnitt im Herstellungsprozess, der zu einer Kontamination der Lebensmittel führen könnte, zu identifizieren, zu überwachen und zu dokumentieren. Das heißt: Schmierstofflieferanten müssen den Anwendern die entsprechenden Nachweise über die Unbedenklichkeit des Schmierstoffes zur Verfügung stellen.
Da es zurzeit keine verbindliche internationale oder europäische Gesetzgebung für Lebensmittelschmierstoffe gibt, greift man vor allem auf amerikanische Bestimmungen zurück. Das amerikanische System basiert auf einer Positivliste der FDA (21 CFR 178.3570), in der alle Inhaltsstoffe, die in Schmierstoffen für die Lebensmitteltechnik eingesetzt werden dürfen, aufgeführt sind. Darauf basierend, teilt die NSF Lebensmittelschmierstoffe in die Kategorien H1 und H2 ein. H1 steht für Schmierstoffe, für die ein Kontakt mit Lebensmitteln technisch nicht ausgeschlossen werden kann. In der Kategorie H2 fasst man alle Schmierstoffe zusammen, bei denen ein Kontakt mit Lebensmitteln technisch ausgeschlossen ist.




