Bauvorhaben in der Lebensmittelindustrie sind in der Regel sehr anspruchsvoll. Die verschiedensten Richtlinien und Gesetze sind zu beachten und in Einklang zu bringen. Die EU-Hygienerichtlinie beinhaltet sowohl spezielle, eindeutige Vorgaben, die zwingend erfüllt werden müssen, als auch interpretierbare Aussagen, die mit den zuständigen Lebensmittelkontrolleuren abgestimmt werden. Dazu haben die Kunden ihre individuellen Anforderungen an den Betrieb und jede Firma selbst spezielle Ansprüche und Wünsche. Und natürlich müssen die Vorgaben der Berufsgenossenschaft und der Landesbauordnung erfüllt werden. Oft sollen die Umbaumaßnahmen sogar im laufenden Betrieb erfolgen. Oftmals beißen sich die Anforderungen, und dann ist es die Kunst des Planers, Kompromisse zu finden und auszuhandeln, die alle zufriedenstellen.
Der Industriebau-Spezialist Freyler hat langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Produktionsgebäuden in der Lebensmittelindustrie, von der individuellen Bedarfsermittlung und Vorplanung über die Bauausführung bis zur Fertigstellung. Dieses Know-how und der zentrale Ansprechpartner ermöglichen einen reibungslosen Bauablauf. Dabei bindet Freyler die verantwortlichen regionalen Ämter, die den Betrieb später abnehmen und beaufsichtigen müssen, frühzeitig in das Projekt mit ein.
Wie ein solcher Spagat zwischen berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und speziellen Hygieneanforderungen aussehen kann, zeigt das folgende Beispiel: Die Hygienebestimmung sieht vor, dass Wände und Böden glatt sind, um eine leichte und gründliche Reinigung zu gewährleisten. Treten in einem Betrieb Verunreinigungen mit Fetten und Ölen auf, dann werden die Böden extrem rutschig. Die Berufsgenossenschaft schreibt daher rutschhemmende Böden mit einer entsprechenden Rauigkeit vor. Und genau hier kollidieren die Anforderungen miteinander – glatt gegen rau. Die Aufgabe des Planers ist es, jetzt in einem individuellen Abstimmungsprozess einen Kompromiss zu finden: einen Bodenbelag, mit dem beide Seiten zufrieden sind. Er muss mit den entsprechenden Stellen kommunizieren und sich deren Zustimmung einholen, damit die spätere Abnahme durch die Behörde problemlos abläuft.
Die Einhaltung der verschiedenen Vorschriften wird von den zuständigen Behörden in bestimmten Zeitabständen kontrolliert. Hauptanliegen der Lebensmittelhygiene ist der gesundheitliche Verbraucherschutz. Besonders sensibel sind fleisch- oder fischverarbeitende Betriebe sowie Molkereien und milchverarbeitende Betriebe. Die Lebensmittelhygiene fordert beispielsweise, dass eine Kontamination zwischen den und während der Arbeitsgänge vermieden werden muss, dass Wandflächen bis zu einer angemessenen Höhe glatt und Oberflächen hell sein müssen. Alle Materialien sollen leicht zu reinigen sein.




