Seit 1994 sind in Deutschland nur das reine L-Carnitin und seit kurzer Zeit auch das L-Carnitin-L-Tartrat (§ 47 a LMBG Allgemeinverfügung) zulässig. Alle anderen Formen wie Acetyl-L-Carnitin, L-Carnitin-Fumarat, Propionyl-L-Carnitin etc. sind in Deutschland nicht zugelassen und auch in keiner der neuen EU-Richtlinen enthalten.
L-Carnitin und L-Carnitin-L-Tartrat (68 % L-Carnitin und 32 % Weinsäure) sind kristalline, schneeweiße Pulver, die geruchlos sind. Gelbliche oder nach Fisch riechende Produkte sind entweder älter oder wurden unsauber produziert; sie können Verunreinigungen enthalten. Vom Einsatz solcher L-Carnitinqualitäten – für die gegebenenfalls ein attraktiver Preis spricht – sollte abgesehen werden. Denn: Im Endprodukt kann durch das rasche Entstehen eines aminartigen Fischgeruches und -geschmacks der Verderb des Lebensmittels vorgetäuscht werden.
L-Carnitin ist stark wasseranziehend und nur für flüssige Produkte verwendbar. Im Unterschied dazu ist L-Carnitin-L-Tartrat stabil und sehr gut für den Einsatz in festen Lebensmitteln geeignet. Beide Verbindungen sind sehr gut wasserlöslich, hitze- und lichtstabil. L-Carnitin ist geschmacklos, während L-Carnitin-L-Tartrat durch die Weinsäure einen angenehm sauren citrusartigen Geschmack hat.
Die Herstellung von L-Carnitin kann nach einem chemischen Verfahren und nach dem biologischen L-Carnipure-Verfahren erfolgen. Das chemische Verfahren ist unspezifisch und liefert zunächst ein 1:1-Gemisch von D- und L-Carnitin. D-Carnitin ist unnatürlich. Es kommt weder in der Nahrung noch im menschlichen Körper vor. Zwar wird D-Carnitin vom menschlichen Organismus wie L-Carnitin aufgenommen, verursacht aber in größeren Mengen Nebenwirkungen wie Herzrhythmusstörungen, Muskelkrämpfe, Muskelschwäche und starke Müdigkeit [1]. In den USA wurde deshalb schon 1983 die Einfuhr und die Produktion von D-Carnitin-haltigen Produkten verboten [2] und der Einsatz von D-Carnitin-freien Rohstoffen empfohlen [3].
Aus dem chemisch erzeugten Gemisch von D- und L-Carnitin muss deshalb das D-Carnitin entfernt werden. Diese Reinigungsoperation ist sehr aufwändig und gelingt nicht hundertprozentig. Ein Beleg dafür ist die Analysenmethode von Freimueller und Altdorfer [4]. Mit Hilfe dieser Methode lassen sich in chemisch hergestelltem L-Carnitin immer Restmengen von D-Carnitin nachweisen. Ein weiterer Nachteil für den Lebensmittelproduzenten ist, dass von den Herstellern, die L-Carnitin auf chemischen Wege erzeugen, in der Regel nicht ausgewiesen wird, wie viel Prozent D-Carnitin ihr Produkt enthält.
Das biologische L-Carnipure-Verfahren ist dagegen stereospezifisch und liefert reines L-Carnitin (100 %). D-Carnitin entsteht nicht [5]. In diesem Verfahren wird ein natürliches Ackerbodenbakterium vom Stamm der Rhizobien zur stereoselektiven Herstellung von L-Carnitin verwendet. Dieses Bakterium imitiert die menschliche L-Carnitinsynthese, in dem es dieselben Enzyme verwendet wie die menschliche Leber. Das Ergebnis ist 100 % reines L-Carnitin. Darüber hinaus kommen bei dem L-Carnipure-Verfahren keine Rohstoffe tierischen Ursprungs oder Gentechnik zum Einsatz.




