Herr Dr. Schubert, beginnen wir mit den Grundlagen. Was ist Ethylenoxid?
Dr. Jens Schubert: Ethylenoxid ist ein farbloses, hochentzündliches, sehr reaktives Gas mit süßlichem Geruch, das Bakterien, Viren und Pilze abtötet.
Man kann es also im Pflanzenschutz und als Desinfektionsmittel nutzen?
Dr. Schubert: Genau. Bis zum Jahr 1981 war in Deutschland die Anwendung von Ethylenoxid in Pflanzenschutzmitteln erlaubt und in der übrigen Europäischen Union noch bis 1991. Außerdem konnte der Stoff bis zum Jahr 2011 in der EU auch zur Begasung von Lebens- und Futtermitteln eingesetzt werden, um sie bei Transport und Lagerung vor Pilz- und Bakterienbefall zu schützen. Seit dem Jahr 2011 sind alle Anwendungen im Bereich der Lebens- und Futtermittel verboten. Die Anwendung von Ethylenoxid in Biozidprodukten ist heute nur noch im Bereich der Desinfektion und Sterilisation außerhalb des Lebensmittelbereichs gestattet, etwa zur Sterilisierung von Medizinprodukten.
Wie kann Ethylenoxid in Lebensmittel eingeschleppt werden?
Dr. Schubert: Analysen der Überwachungsbehörden der Bundesländer lassen vermuten, dass Ethylenoxid außerhalb der EU, zum Beispiel in Indien, als Begasungsmittel zur Desinfektion auch für Lebensmittel – ich denke hier beispielsweise an Sesam – eingesetzt wird.
Was haben Ethylenoxid und 2-Chlorethanol miteinander zu tun?
Dr. Schubert: Ethylenoxid wird in der Umwelt und in Pflanzen unter anderem zu 2-Chlorethanol umgewandelt. Da diese Umwandlung relativ schnell erfolgt, wird in Pflanzen und daraus gewonnenen Lebensmitteln meist nur das Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol nachgewiesen. 2-Chlorethanol wiederum ist eine farblose Flüssigkeit mit einem schwach süßlichen Geruch. Beide, also Ethylenoxid und dessen Abbauprodukt 2-Chlorethanol, haben grundsätzlich in Lebensmitteln nichts zu suchen.
Welche Gefahr geht von Ethylenoxid aus?
Dr. Schubert: Ethylenoxid hat erbgutverändernde und krebserzeugende Eigenschaften und kann somit gentoxisch oder kanzerogen wirken. Als sogenanntes Kanzerogen ohne Schwellenwert konnte daher in der Praxis keine Aufnahmemenge ohne gesundheitliches Risiko für Ethylenoxid ermittelt werden. Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln sind deshalb grundsätzlich unerwünscht.




