Im „Green Deal“ der EU nimmt die Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle ein. Die Vorgaben aus Brüssel ziehen regelmäßige Novellierungen des Verpackungsgesetzes nach sich. Welche Anforderungen sind für die Verpackungsbranche neu hinzugekommen?
Kurz nach ihrem Amtsantritt als Präsidentin der Europäischen Kommission im Jahr 2019 hat Ursula von der Leyen einen „Green Deal“ für Europa ausgerufen. Bis 2050 soll die Gemeinschaft demnach klimaneutral sein. Die Kreislaufwirtschaft nimmt dabei eine zentrale Rolle der Maßnahmen ein. So sollen in der EU bis 2030 nur noch wiederverwendbare oder recycelbare Verpackungen hergestellt werden. Außerdem soll ein neuer Rechtsrahmen für biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe geschaffen werden. Wo Abfall nicht vermieden werden könne, müsse dessen wirtschaftlicher Wert zurückgewonnen und seine Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel verhindert oder minimiert werden.
Im Wesentlichen haben schon andere EU-Richtlinien diese Marschrichtung vorgegeben. Doch mit dem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft wurden im März 2020 neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen angekündigt, die auf dem EU-Markt zugelassen sind – einschließlich der Verringerung von „übertrieben aufwendigen“ Verpackungen. Die EU beziffert den Verpackungsabfall in Europa mit 174 kg pro Kopf. Diese Menge soll reduziert werden, bzw. es soll gewährleistet sein, dass das Material auf umweltfreundliche Weise neu genutzt oder recycelt werden kann.
Deshalb hat sich die EU die Förderung des recyclingfreundlichen Verpackungsdesigns auf die Fahnen geschrieben. Dazu gehört ausdrücklich auch die Option, die Verwendung von Verpackungsmaterialien für bestimmte Anwendungen zu beschränken, insbesondere dort, wo alternative wiederverwendbare Produkte oder Systeme möglich sind oder Konsumgüter sicher ohne Verpackung gehandhabt werden können. Und schließlich soll die Komplexität von Verpackungsmaterialien, einschließlich der Anzahl der verwendeten Materialien und Polymere, gegebenenfalls reduziert werden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag warnte davor, dass sich zwar für einige Betriebe hieraus ein Anreiz ergeben möge, in eine klimaschonendere Energieversorgung oder Produktionsprozesse zu investieren. Andere stünden hingegen vor der Herausforderung, dass technologische Möglichkeiten noch fehlen oder dass deren Einsatz wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Letzteres gelte insbesondere für Unternehmen, die sich im globalen Wettbewerb befinden. Davon, dass diese ambitionierten Ziele auch technologisch durch moderne Recyclingverfahren und alternative Materialien machbar sind, zeigte sich die Kommission in ihrem Positionspapier allerdings überzeugt.




