Die Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für vielfältige agrarbezogene Investitionen bereit, die auch im Bereich der erneuerbaren Energien und der Ernährungswirtschaft verwendet werden können. Die Bank wurde 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut mit Förderauftrag für die Landwirtschaft gegründet. Der Grundstock des Eigenkapitals ist in den Jahren 1949 bis 1958 von der Land- und Forstwirtschaft der BRD aufgebracht worden. Daher wird der Bilanzgewinn der Bank auch für die Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums verwendet. Grundvoraussetzungen für die Erfüllung des Förderauftrags durch die Rentenbank sind ihre Rechtsform, die Anstaltslast und die Refinanzierungsgarantie der Bundesrepublik Deutschland.
Wollen Unternehmen der Ernährungswirtschaft ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, bieten sich beispielsweise die Förderprogramme des Frankfurter Bankhauses an. Mit unterschiedlichen Programmen unterstützt es bei nahezu allen Investitionen. Bei den Konditionen bietet die Förderbank LR-Top-Konditionen und LR-Basis-Konditionen. Der Sollzinssatz ist bei den LR-Top-Konditionen um 0,15 % günstiger als bei den LR-Basis-Konditionen.
Die günstigeren LR-Top-Konditionen stehen im Programm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ zur Verfügung, etwa für Investitionen in die Energieeffizienz oder die Minderung von Emissionen. Darunter fallen zum Beispiel Verbesserungen im Bereich Heiz- und Kältetechnik, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung, Gebäudedämmung sowie Abwasseraufbereitung und Filtertechnik. Aber auch bei Investitionen in die Verbesserung des Verbraucherschutzes, beispielsweise in die regionale Verarbeitung, Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität kommen die LR-Top-Konditionen zur Anwendung.
Im Programm „Wachstum und Wettbewerb“ fördert die Rentenbank zu LR-Basis-Konditionen beispielsweise den Bau von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen oder auch den Erwerb von Maschinen und Grundstücken. Um einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf, beispielsweise für den Kauf von Waren oder Rohstoffen zu decken, bietet die Förderbank das Programm „Betriebsmittel“ an.
In der Fördersparte Agrar- und Ernährungswirtschaft sind alle Verarbeiter von Lebensmitteln förderfähig. Darunter fallen zum Beispiel Molkereien, Schlachthöfe oder Mühlen, aber auch Produzenten von Lebensmitteln ohne den direkten Bezug von landwirtschaftlichen Rohstoffen. Lediglich der überregionale Lebensmitteleinzelhandel ist ausgenommen.
Die Unternehmer beantragen die Darlehen über ihre Hausbank vor Ort. Diese zahlt auch das Darlehen aus, das sie über die Rentenbank refinanziert. Die Mittelaufnahme erfolgt, dank des AAA-Ratings der Rentenbank, zu sehr guten Konditionen auf den internationalen Kapitalmärkten. Die günstigen Konditionen werden zusätzlich aus eigenen Erträgen der Bank verbilligt und über die Hausbanken an die Kreditnehmer weitergereicht. Die Laufzeiten, aus denen die Kreditnehmer wählen können, liegen zwischen vier und 30 Jahren. Zudem bietet die Rentenbank Zinsbindungsfristen von maximal zehn Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren an. Darüber hinaus können sich die Darlehensnehmer zwischen Annuitäten- und Ratendarlehen entscheiden. Dabei werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert. Die maximale Kreditsumme liegt je Kreditnehmer und Jahr bei 10 Mio. Euro.




