Dipl.-Ing. Christa Weil
Welche Kennzeichnungsinhalte vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, ist unter anderem in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und der Fertigverpackungsverordnung genau festgelegt. Zur vorgeschriebenen Kennzeichnung gehören neben der Verkehrsbezeichnung des Produkts, Name und Anschrift des Herstellers oder Verpackers, das Verzeichnis von Art und Menge der Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln das Verfallsdatum. Neben diesen gesetzlichen Vorgaben werden oft weitere Informationen aus Gründen der Produkthaftung und der internen Produktverfolgung (Chargennummer etc.) aufgebracht. Die Kennzeichnungsinhalte lassen sich dabei in statische und variable Daten einteilen.
Bei Kaufland Fleischwaren in Neckarsulm werden vor allem Brüh- und Kochwürste hergestellt und in diversen Folienverpackungen verpackt. Mit ca. 100 Mitarbeitern werden ca. 70 t Wurst pro Tag hergestellt. Bei Kaufland Fleischwaren ist die Kennzeichnung der fertigen Produkte nicht nur auf die gesetzlichen Vorgaben beschränkt, sondern wurde für die interne Produktverfolgung erweitert. Die vom Inhalt her immer gleichen Daten wie z. B. die Zutatenliste, Produktnamen und der EAN-Code befinden sich bei den Verpackungen der Brüh- und Kochwürste auf den vorgefertigten Produktetiketten oder sind Bestandteil des festgelegten Verpackungsdesigns bzw. der Schaufolie. Variable Angaben wie das Produktionsdatum, Uhrzeit, Mindesthaltbarkeitsdatum oder eine Chargennummer für die interne Produktverfolgung werden erst bei der Verpackung aufgebracht. Die Rückverfolgbarkeit der Produkte wird immer wichtiger, besonders, wenn man als Unternehmen zur Qualitätssicherung bestimmte Qualitätszertifikate festlegt und einhält.
Bis September 2002 wurden die Wurstwaren bei Kaufland hauptsächlich über Etiketten und Stempel gekennzeichnet. Als einzige Variable wurde das Mindesthaltbarkeitsdatum per Stempel aufgebracht, für die interne Rückverfolgbarkeit gab es keine weiteren Angaben. Doch aufgrund der eigenen Qualitätsanforderungen wurde nun die Kennzeichnung um weitere variable Daten erweitert. Für die automatische, flexible Kennzeichnung wurden verschiedene Technologien geprüft. Sehr schnell standen Tintenstrahldrucker als geeignete Kennzeichnungssysteme fest, zumal auch in anderen Kaufland-Werken bereits positive Erfahrungen mit dieser Technologie gemacht wurden. Der Stempel hat damit ausgedient und bleibt nur als Notfalllösung bestehen. Kaufland entschied sich nach ausführlichen Tests für die S8-Tintenstrahldrucker von Imaje. Hilfreich bei der Entscheidung waren neben den technischen Eigenschaften vor allem die Zuverlässigkeit der Drucker und die zugesagte kurze Reaktionszeit der Servicekräfte, falls doch einmal eine Störung auftreten sollte, die der Bediener auch mit Hilfe der Hotline nicht beheben kann.




