Entscheider aus der Lebensmittelindustrie müssen Nachhaltigkeitsaspekte immer stärker in den Blick nehmen. Allein schon, weil die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union von den betroffenen Unternehmen darüber eine umfassende Berichterstattung verlangt. Doch wie sollten die Unternehmen vorgehen?
Die CSRD erweitert die Berichtspflichten im Vergleich zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich. Die betroffenen Unternehmen müssen deutlich detailliertere und standardisierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) bereitstellen. Doch auch für Betriebe, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe noch nicht unter die Kriterien der CSRD fallen, spielt die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine zunehmend größere Rolle. Nicht zuletzt, da von der CSRD betroffene Unternehmen über ihre Lieferkette berichten und diese in die Pflicht nehmen müssen.
Die Lieferkette im Blick
So können die Unternehmen der Lebensmittelindustrie mit Blick auf die zu verarbeitenden Rohstoffe beispielsweise aufzeigen, welche direkten und indirekten Emissionen entlang der gesamten Lieferkette entstehen, welche Wasser- und Energieverbräuche sich ergeben und mit welchen Maßnahmen sie die Biodiversität fördern. Sie machen dabei Teile ihres ökologischen (und sozialen) Fußabdrucks transparent – ein erster Schritt, um im Anschluss Maßnahmen für die Senkung von Energieverbräuchen und -kosten einzuleiten. Doch wie sollten die Unternehmen vorgehen? Welches sind die konkreten Schritte, mit denen sie sich beschäftigen sollten, um einen aussagekräftigen, authentischen und wirksamen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen? Im Folgenden werden die sieben wichtigsten Punkte für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zusammengestellt:
1. Vorbereitung und Rahmenwerk
Zu Beginn der Berichterstellung geht es um ein paar Rahmenbedingungen. Wen will das Unternehmen mit dem Nachhaltigkeitsbericht ansprechen? Welche Stakeholder sind die Adressaten? Außerdem stellt sich die Frage nach dem Standard: Wer nach der angesprochenen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berichtspflichtig ist, muss nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) reporten. Für internationale Unternehmen bietet sich zusätzlich das Rahmenwerk der GRI (Global Reporting Initiative) an. Und kleine Unternehmen greifen gerne auf den DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) zurück, der gerade dabei ist, sich an den ESRS zu orientieren.
2. Als Teamsport begreifen
Da der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD gemeinsam mit dem Geschäftsbericht publiziert werden muss und viele Daten aus unterschiedlichen Bereichen enthält, sollten die Unternehmen der Lebensmittelindustrie im Prozess auch auf die frühzeitige Einbindung interner Stakeholder und das Commitment ihres höchsten Unternehmensorgans achten (meist Geschäftsführung oder Vorstand). Dazu gehören häufig Abteilungen wie Einkauf, Finanzen, Personal oder Unternehmenskommunikation bzw. Marketing.




