Die Herstellung von Lebensmitteln, Getränken und pharmazeutischen Produkten erfordert ein hohes Maß an Sauberkeit und die Einhaltung strenger Industriehygiene-Standards, um die Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen. In der Praxis bedeutet das unter anderem, in Wälzlägern von Nahrungsmittelmaschinen H1-Schmierstoffe einzusetzen, die durch ihre antimikrobiellen Additive die Bildung von Keimen sicher verhindern.
Das Ziel des Industriehygienestandards ist es, sämtliche Risiken – ob biologischer, chemischer oder physikalischer Natur – zu minimieren. So wurde das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) entwickelt. Dessen Implementierung in das industrielle Umfeld stellt ein vorbeugendes System an Maßnahmen zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes dar. Nach diesem Konzept wird zunächst eine umfassende Gefahrenanalyse durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden dann alle Produktionseinheiten, Verfahrensschritte und Prozessabläufe festgelegt, bei denen Kontrollen durchgeführt werden müssen. Durch solche präventiven Maßnahmen sollen alle möglichen Risiken für die Lebensmittelsicherheit auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Das Konzept setzt gesetzliche Bestimmungen wie die Feed Hygiene Regulation (EC) No 852/2004
der Europäischen Kommission oder die
Regulierungen der FDA 21 CFR 110 in den USA für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie um. Es berücksichtigt ebenso
die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die vorschreibt,
dass „Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sind, […] so konstruiert und
gebaut sein [müssen], dass das Risiko einer Infektion, Krankheit oder Ansteckung ausgeschlossen ist”.
Als eine Konsequenz müssen für alle Schmierstellen, für die ein gelegentlicher Kontakt mit dem hergestellten Produkt technisch nicht ausgeschlossen werden kann (Risikoklasse A) oder bei denen ein solcher Kontakt zwar möglich, jedoch unwahrscheinlich ist (Risikoklasse B), zwingend H1-zertifizierte Schmierstoffe eingesetzt werden. Selbst wenn ein Kontakt mit dem hergestellten Produkt sicher ausgeschlossen werden kann (Risikoklasse C), wird heute der Einsatz von H1-zertifizierten Schmierstoffen empfohlen, um eine mögliche Verwechslung auszuschließen. Für Schmierstellen dieser Art ist mindestens der Einsatz von H2-zertifizierten Schmierstoffen vorgeschrieben.
Mikrobielle Kontamination als Risiko
Die europäische Richtlinie 2006/42/EG schreibt weiterhin vor, dass „[in] der Betriebsanleitung für Nahrungsmittelmaschinen und für Maschinen zur Verwendung mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen […] die empfohlenen Reinigungs-, Desinfektions- und Spülmittel und -verfahren angegeben werden”. Bei geschmierten Lagern ist es jedoch praktisch unmöglich, den Innenraum in der erforderlichen Weise zu reinigen und zu desinfizieren, sobald Mikroorganismen in das Lager eingedrungen sind und deren Vermehrung im Fett begonnen hat.




