Beim Kauf oder dem Leasing von Berufskleidung spielen entsprechend viele Faktoren eine Rolle, von denen zwei objektiv messbar sind: der physiologische Tragekomfort und die Hygienequalität eines Kleidungsstückes. Mit dem physiologischen Tragekomfort ist die Fähigkeit eines Kleidungsstückes gemeint, die physiologischen Vorgänge im Körper, und hier besonders die Temperaturregelung in Abhängigkeit vom Umgebungsklima und der Tätigkeit, zu unterstützen. Ist der physiologische Tragekomfort ungenügend, wird die Berufskleidung vom Träger als lästig oder unangenehm empfunden, worunter neben der Akzeptanz auch die physische und psychische Leistungsfähigkeit leidet. Außerdem wird der Stress am Arbeitsplatz sowie die Gefahr von Gesundheitsschäden durch übermäßige physiologische Belastung erhöht und falsches Trageverhalten beeinträchtigt die Funktion der Kleidungsstücke als Schutz vor hygienischen Beeinträchtigungen.
Am internationalen Textilforschungsinstitut Hohensteiner Institute in Bönnigheim hat man in den vergangenen Jahrzehnten objektive Bewertungsmethoden für die verschiedenen Aspekte des Tragekomforts entwickelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die so genannte Tragekomfortnote ein, die von 1 für „sehr gut“ bis 6 für „ungenügend“ reicht.
Mindestanforderungen an den Tragekomfort beinhaltet auch die seit Mai 2004 gültige Norm DIN 10524 für „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“. In ihr werden die Hygieneanforderungen bezüglich Auswahl, Nutzung und Wiederaufbereitung verbindlich definiert und damit eine entscheidende Lücke im betrieblichen HACCP-Konzept geschlossen.
Basis ist die Hygienerisikoeinstufung der unterschiedlichen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes. Für drei Risikoklassen werden unterschiedliche Anforderungen an die Kleidung definiert. So muss der Oberstoff über eine ausreichende Barrierewirkung gegenüber Keimen verfügen. Die Farbe von Hosen und Oberteilen sollte weiß oder pastellfarben sein. Dunkle textile Accessoires wie farblich abgesetzte Kragen und Bündchen sind möglich. Auf jeden Fall müssen die Stoffe über eine ausreichende Farbechtheit verfügen und die Anforderungen an leasinggerechte Berufskleidung zum Beispiel im Hinblick auf das Selbstglättungsverhalten, die Maßbeständigkeit und das Pillingverhalten erfüllen. Die Tragekomfortnote sollte jeweils mindestens 3 (= befriedigend) betragen.
Auch für die Konfektion, d. h. den Schnitt und die Verarbeitung, sind Mindestanforderungen definiert worden, damit eine negative Beeinflussung der Lebensmittel ausgeschlossen werden kann. Je nach Hygienerisiko sollten nur Kleidungsstücke mit Innentaschen (Zugang auf der Innenseite des Kleidungsstückes) verwendet werden. Unverschließbare, aufgesetzte Taschen sind nicht für die Berufskleidung in den Risikoklassen 2 und 3 geeignet, da dort verwahrte Gegenstände herausfallen und in den Produktionsprozess geraten können. Empfohlen werden Oberteile mit langen Ärmeln, wobei die Weite durch Druckknöpfe am Abschluss verstellbar sein sollte. Das Oberteil sollte durch eine verdeckte Knopfleiste vorne verschließbar und der Kragen hochgeschlossen sein. Allerdings darf er auch nicht zu eng am Hals anliegen, da sonst der Luftaustausch zu sehr beeinträchtigt wird. Mäntel sollten mindestens bis zum Knie reichen, Kasacks mindestens über die Tascheneingriffe der Hose herab.




