Jüngste Berichte über Weichmacher oder Lösemittel, die aus Bestandteilen der Produktionsmaschinen migrieren und sich in Lebensmitteln anreichern können, haben Nahrungsmittel- und Verpackungshersteller hellhörig gemacht. Nicht selten rätseln Lebensmittelproduzenten, wie es dazu kommen konnte, ohne dabei die sogenannten unscheinbaren Komponenten der Produktionsanlagen, beispielsweise Schläuche, im Blick zu haben.
Der Gesetzgeber hat nun reagiert: Die Richtlinie 2002/72/EG wurde um die jüngste Änderung 2007/19/EG ergänzt. Diese Verordnung beinhaltet auch eine umfassende Konformitätserklärung für Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff für den Lebensmittelkontakt. Ab 1. Mai 2009 müssen diese fast ohne Verwendung von Weichmachern auf Phtalatbasis produziert werden. Das gilt für alle Komponenten der Produktionsanlagen, d. h. auch für die scheinbar unwichtigen Komponenten wie Schläuche, Dichtungen und Armaturen. Auch wenn Phtalate weiterhin in der Positivliste aufgeführt werden, sind die neuen Migrationsgrenzwerte äußerst gering.
Zahlreiche Studien u. a. beim Bundesinstitut für Risikobewertung haben belegt, dass Weichmacher in Lebensmittel migrieren. Die Migration kann rohstoffseitig auf landwirtschaftliche Verfahren sowie auf die Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung und Beförderung der Endprodukte zurückzuführen sein. Die ist besonders beim Kontakt mit fetthaltigen Produkten sowie mit pulverförmigen und feinkörnigen Lebensmitteln wie Backmischungen oder Reis kritisch. Eine Migration von Phtalaten kann dazu führen, dass sich das Produkt verändert bzw. es zu Gesundheitsschädigungen beim Verbraucher kommen kann.
Aber es gibt noch weitere Gründe, warum Weichmacher unerwünscht sind: Durch Migration kann es zur Versprödung des Werkstoffes kommen und somit zum vorzeitigen Ausfall und zusätzlichen Sicherheitsproblemen. Auch im Brandfall können Weichmacher sich als problematisch erweisen und zu hohen Sanierungskosten führen. In einigen Bereichen führen Weichmacher zu Entsorgungsproblemen.
Norres Schlauchtechnik ist sich seit längerem seiner Verantwortung gegenüber dem Verbraucher bewusst. Lebensmittel-Schläuche und Schlauchsysteme des Gelsenkirchener Unternehmens sind absolut weichmacherfrei. Die Lebensmittelschläuche und -schlauchsysteme erfüllen die EG-Richtlinie 2002/72/EG einschließlich der letzten Änderung 2007/19/EG. Sie tragen das Glas-Gabelzeichen, das Lebensmittellogo der EU, das erst nach erfolgreicher Prüfung gemäß dieser EG-Richtlinie durch ein unabhängiges Prüfinstitut verwendet werden darf. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass immer der gesamte Schlauch als Fertigprodukt geprüft wird und nicht nur Teilkomponenten. Damit auch die Kunden des Schlauchherstellers schnell und übersichtlich weichmacherfreie Schläuche finden, sind diese seit März 2007 mit einem speziellen Icon „Free Of Softener“ gekennzeichnet.




