Lebensmittelsicherheit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Jeder, der Lebensmittel importiert, herstellt oder verkauft, ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für sichere Produkte verantwortlich. Dies überprüfen die Betriebe durch Eigenkontrollen. Wird die Sorgfaltspflicht missachtet, kann dies gravierende Folgen haben, da der Unternehmer für Schäden haftet. Doch wie kann gewährleistet werden, dass sichere Lebensmittel vermarktet werden?
Hauptsäulen des Sicherheitssystems sind das Lebensmittelrecht, die amtlichen Kontrollen und das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF). Nach der Basisverordnung zur Lebensmittelsicherheit (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) müssen die EU-Mitgliedstaaten das Lebensmittelrecht umsetzen sowie die Umsetzung überwachen und überprüfen. Vorgaben dazu macht seit Ende 2019 die in weiten Teilen in Kraft getretene Verordnung (EU) 2017/625 (OCR), die die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ablöst. In Deutschland leistet die amtliche Lebensmittelüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Zuständig sind die Bundesländer, die auf allen Stufen der Wertschöpfungskette die rechtlichen Vorgaben überprüfen. Dies erfolgt unangekündigt und risikobasiert. Bei festgestellten Mängeln werden Maßnahmen zu deren Behebung angeordnet. Zudem nehmen die Kontrolleure Proben, die in den amtlichen Laboren der Bundesländer u. a. auf Mikroorganismen, Rückstände, die Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht werden. Einen Überblick über die Kontrolltätigkeiten der Behörden gibt der Jahresbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan (www.bvl.bund.de/mnkp).
Jeder dritte Betrieb wurde 2020 kontrolliert
Alle Betriebe, die einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln angehören, müssen bei der zuständigen Behörde registriert sein. 2020 waren 1 127 474 Betriebe registriert, davon wurde jeder dritte kontrolliert. In diesen Betrieben wurden 572 137 amtliche Kontrollen durchgeführt, bei denen 106 591 Verstöße festgestellt wurden. Für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, gilt eine Zulassungspflicht. In diese Kategorie zählen v. a. Schlachtbetriebe und fleischverarbeitende Betriebe. Seit dem europaweiten EHEC-Ausbruch 2011 gilt dies auch für Sprossenerzeugende Betriebe. Von den 9808 im Jahr 2020 zugelassenen Betrieben wurden fast 70 % kontrolliert. Die im Vergleich zu den registrierten Betrieben höhere Kontrollintensität spiegelt den risikobasierten Ansatz bei der Festlegung der Kontrollhäufigkeit wider. In diesen Betrieben wurden 34 408 amtliche Kontrollen durchgeführt, bei denen 2537 Verstöße festgestellt wurden.
2020 fanden 596 993 amtliche Kontrollen an Erzeugnissen/Waren statt. Diese sind im Jahresbericht nach Kategorien und horizontalen Rechtsvorschriften (Vorschriften, die für verschiedene Erzeugnisse gelten) aufgeführt. Die meisten Kontrollen gab es bei Fleisch, Fleischzubereitungen und -erzeugnissen (132 126), Getränken (89 445), Obst und Gemüse (87 932) sowie Milcherzeugnissen (46 345).




