Björn Skupin und Udo Hensen
Das Thema Rückverfolgung ist in der Lebensmittelindustrie aktueller denn je. Zum Schutz der Verbraucher hat die EU mit der Verordnung 178/2002 allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts definiert. Damit sind seit dem 1. Januar 2005 alle Unternehmen, die an der „Prozesskette Lebensmittel“ teilhaben, dazu aufgefordert, die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten und den Behörden auf Wunsch alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die theoretische Erörterung des Themas Rückverfolgung beginnt bei den betriebswirtschaftlichen Zielen und den rechtlichen Aspekten. Zu den betriebswirtschaftlichen Zielen der Rückverfolgung gehören neben der Erfüllung der Branchennormen und der Vertrauensbildung:
- die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht
- die Transparenz der betrieblichen Warenströme und der internen Logistik
- das kompetente Handling von Krisensituationen sowie
- die Notwendigkeit der Schadenseingrenzung in bestimmten Ereignisfällen
Die rechtlichen Aspekte der Rückverfolgung basieren auf der EU VO 178/2002, in der es u. a. heißt: „Bei Missständen mit Gesundheitsgefahr besteht eine Unterrichtungspflicht der Verbraucher, Marktpartner und der relevanten Behörden.“
Wie bei allen betriebswirtschaftlichen Entscheidungsprozessen steht am Anfang die Abwägung zwischen wirtschaftlichem Nutzen und den anfallenden Kosten. Vor diesem Hintergrund müssen bei der Umsetzung eines Rückverfolgungs- und Rückrufkonzeptes verschiedene Fragen diskutiert werden. Zum Beispiel: Sind kleine Einheiten bzw. Chargen sinnvoll, um im Schadensfall nur diese zurückrufen zu können, oder muss ohnehin das gesamte Sortiment vom Markt genommen werden? Wie kann der Füllprozess organisiert werden? Lässt es die Lagerstruktur zu, nur artikel- und chargenreine Paletten aufzunehmen? Da jede Rückverfolgungslösung auf organisatorischer Seite individuell ist, gibt es für die Beantwortung dieser Fragen keine Standardantworten. Vielmehr kommt es auf eine detaillierte Analyse aller Warenströme und Prozesse im Unternehmen an. Im Falle eines fleischverarbeitenden Unternehmens sollte sich diese tiefgreifende Analyse auf folgende Bereiche konzentrieren:
- Wareneingang
- Qualitätssicherung
- Zerlegung
- Produktion
Bei der Analyse des Wareneingangs ist zu untersuchen, an welchen Rampen die hängende Ware vereinnahmt wird und ob diese mit einem Beförderungsmittel bewegt werden kann. Ferner muss geklärt werden, ob die Rohstoffe artikelrein oder auf Mischpaletten angeliefert werden, wie diese Gebinde gekennzeichnet sind (Barcode oder RFID-Chip) und ob am Wareneingang bereits eine computergestützte Datenerfassung vorhanden ist.




