dei: Angestoßen wurde das Thema vor allem durch die Diskussion um die UV-Druckfarben. Allmählich rücken aber auch die Haftkleber von Etiketten in den Fokus. Warum?
Dr. Ulli Nägele: Dass vor allem UV-Druckfarben in der Diskussion standen, hat seine Berechtigung. 2009 hat man bei Untersuchungen zum Beispiel Fotoinitiatoren in Lebensmitteln gefunden, die offenbar auf die verwendeten UV-Druckfarben zurückgingen. Und Fotoinitiatoren gelten gesundheitlich zumindest als bedenklich, in einigen Fällen auch als gefährlich. Das hat viele Lebensmittelhersteller aufgeschreckt. Sie erkundigen sich nun auch bei den Etikettendruckereien nach dem Migrationsrisiko, das von den in Etiketten verwendeten Haftklebern ausgeht.
dei: Und wie groß ist das Risiko?
Dr. Nägele: Geprüfte Haftklebstoffe enthalten keine toxischen oder bedenklichen Stoffe. Deshalb hat das Thema Etiketten in diesem Zusammenhang eine viel geringere Bedeutung.
dei: Dennoch werden Sie auf das Thema angesprochen?
Dr. Nägele: Ja. Ganz konkret werden wir nach migrationsarmen Produkten gefragt. Außerdem bittet man uns jetzt öfter, grundlegende Vorträge zu diesem Thema zu halten. Es gibt einfach ein wachsendes Bedürfnis besser informiert zu sein und auch entsprechend handeln zu können.
dei: Wie sieht der gesetzliche Rahmen hinsichtlich Haftklebstoffe für Etiketten aus?
Dr. Nägele: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, festgelegt. Danach dürfen Verpackungsmaterialien – ich zitiere – „auf keinen Fall Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden“.
dei: Definiert die Verordnung auch Grenzwerte?
Dr. Nägele: Nein. Meist wird auch die Kunststoffrichtlinie, die Verordnung (EU) Nr. 10/2011, mit den Grenzwerten für die Gesamtmigration herangezogen. Dort werden Kunststoffe im Lebensmittelkontakt geregelt. Für Etiketten selbst gibt es keine spezielle Regulierung. Aber Prüfinstitute wie die ISEGA prüfen Etiketten auf entsprechende Konformität sowohl mit diesen beiden EU-Vorgaben als auch mit den Paragrafen 30 und 31 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs.




