Laura Goodbrand
Im letzten Jahrzehnt haben biologisch angebaute Lebensmittel ein neues Image bekommen und damit auch eine neue Schar Anhänger. Die Auslobung „aus biologischem Anbau“ wird als Zeichen von Qualität angesehen. Die Medien diskutieren Fragen zur Lebensmittelsicherheit und gesunden Ernährung auf breiter Basis. Die Verbraucher sind daher vermehrt an der Herkunft und den Inhaltsstoffen ihrer Nahrung interessiert. Diese Entwicklung veranlasst viele Menschen, einen zweiten Blick auf Biolebensmittel und ihre Vorzüge zu werfen. Damit einher geht ein grundlegender Wandel in der Art und Weise, wie die Hersteller von Lebensmitteln die Entwicklung neuer Produkte angehen. Je mehr sie sich von den alteingetretenen Pfaden entfernen, desto bessere Möglichkeiten bieten sie den Lieferanten von Zutaten, ihnen den Weg in den Bereich der Biolebensmittel zu ebnen.
Verbesserungen in Auswahl und Verfügbarkeit haben dazu beigetragen, dass der weltweite Markt für biologisch angebaute Lebensmittel im Jahr 2006 um mehr als 13% wuchs. Bis zum Jahr 2011 ist ein Steigerung um 83% vorhergesagt [1]. Entsprechend zeigten die Verkaufszahlen für biologisch angebaute Lebensmittel in Deutschland eine Zunahme im zweistelligen Bereich.
Viele Hersteller von Lebensmitteln beschleunigen die Entwicklung neuer Produkte, um von dem Markterfolg der zubereiteten Bioprodukte zu profitieren. Dieses Marktsegment hat in den vergangenen fünf Jahren weltweit um 40 % zugelegt [2]. Allerdings gestaltet sich der Weg der Biolebensmittel nicht immer problemlos. Um überhaupt erfolgreich zu sein, müssen die Produkte nicht nur biologisch angebaute Zutaten enthalten, sondern gleichzeitig auch die Bequemlichkeit bieten, die die Verbraucher von heute erwarten. In diesem Zusammenhang sind multifunktionelle Zutaten, die hohe Leistung unter anspruchsvollen Bedingungen liefern, unverzichtbar.
Für anhaltenden Erfolg am Markt müssen Biolebensmittel eine ganze Reihe von Anforderungen gerecht werden. Zunächst ist die Gesetzeslage zu beachten. Das Gesetz schützt bestimmte, regional erzeugte Lebensmittel wie Champagner und Feta-Käse vor Nachahmern. Biolebensmittel unterliegen der Gesetzgebung der EU, um sicherzustellen, dass sie wirklich aus biologischem Anbau stammen. Die Auslobung als Biolebensmittel gilt nur dann für Erzeugnisse, Lebensmittelprodukte und Lebensmittelzutaten, wenn sie aus ökologischem Anbau stammen und den Richtlinien der EU entsprechen [3].
Da die Bevölkerung von heute zunehmend unter Zeitmangel leitet, müssen Biolebensmittel die gleiche Bequemlichkeit liefern, wie ihre konventionellen Konkurrenzprodukte. Außerdem ist der Geschmack ein wichtiger Faktor, denn das Verzehrvergnügen darf nicht der Auslobung als Biolebensmittel geopfert werden. Wie übrigens auch bei konventionellen Produkten liegt die wahre Herausforderung in der Bereitstellung von Produkten, die alle genannten Forderungen erfüllen.




