Eine Verpackung kann auf unterschiedliche Weise zeigen, was in ihr steckt: Form- und Farbgebung gehören zur Kommunikation wie Etiketten oder Aufdrucke. Die Frage, ob Produktinformationen klebend oder nicht auf den Packstoff kommen, ist keine rein ästhetische. Die EU-Verpackungsverordnung stellt hohe Anforderungen an künftige Verpackungen – mit indirekten Folgen für deren Kennzeichnung.
Für Hersteller bedeutet dies, aus mehreren Optionen die passende zu wählen – im Einklang mit Produkt, Verpackung, verfügbaren Investitionsmitteln und der aktuellen Gesetzeslage. So stellt die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU unter anderem hohe Anforderungen an die Kennzeichnung, die Hersteller seit diesem Jahr berücksichtigen müssen: Ab sofort sind neben Chargen- und Seriennummern auch Kontaktangaben der Hersteller Pflicht auf der Verpackung. Zudem sollen QR-Codes oder andere digitale Informationsträger über die Wiederverwertbarkeit informieren. Dies können Angaben zum Recyclingprozess, zu Reparatur- und Rücknahmesystemen sein. Ab 2028 folgen EU-weit einheitliche Piktogramme, die Aufschluss über die Materialzusammensetzung geben.
Die Forderungen der PPWR, möglichst recyclinggerechte Verpackungen zu entwickeln, bleibt davon unbenommen. Während Hersteller dazu unter anderem auf Monomaterialien, reduzierte Heißleimmengen oder höhere Rezyklatanteile setzen können, stehen ihnen beim Kennzeichnen gänzlich andere Stellhebel zur Verfügung. Diese variieren je nach Packmittel, Produktionsgeschwindigkeiten und Informationstiefe. Ihnen gemein ist die Abkehr vom klassischen Etikett, das unter PPWR-Gesichtspunkten kritisch betrachtet wird, sofern es nicht ebenfalls aus Monomaterialien besteht – und damit einfach zu recyceln ist.
Potenzial jenseits des Etiketts
„Für eine PPWR-konforme Kennzeichnung kommen zahlreiche Ansätze infrage, die sich allesamt mit Drucktechnologien umsetzen lassen“, erläutert Stefan Horvath, Produktmanager im Packaging Competence Center der Gerhard Schubert GmbH. Vor allem QR- oder 2D-Barcodes auf Verpackungen dürften künftig eine größere Rolle spielen, da die PPWR Transparenz bei der Packstoffverwertung verlangt. Dazu gehört auch der Digitale Produktpass (DPP), der ab 2027 als Schlüsselelement der EU-Kreislauftransparenz für erste Produktgruppen verpflichtend werden soll.
Über den DPP sollen Verbraucher, Recycler, Hersteller und Behörden Zugang zu verlässlichen Daten über die Zusammensetzung, Herkunft und Verarbeitungsfähigkeit der Materialien einer bestimmten Verpackung erhalten. Für Recycler etwa könnte dies die manuelle Sortierung von Kunststoff dank verbesserter Materialerkennung vereinfachen. Diese Vorabinformationen sind jedoch so umfassend, dass sie nicht ausformuliert auf die Verpackung passen, sondern auf externen Quellen wie Webseiten zur Verfügung stehen. Die genannten Codes fungieren dabei als Schnittstelle zu den ausgelagerten Informationen.




