Dr. Christian Christiansen, Marion Bernstorff
Ob ein Lebensmittel gekauft wird oder nicht, hängt auch von der Farbgebung ab. Der Konsument verbindet mit schmackhaften Lebensmitteln ein charakteristisches Erscheinungsbild, das durch persönliche Erfahrung, Alter und kulturellen Hintergrund geprägt wurde. Erfolgreich sind diejenigen Produkte, die den Erwartungen ihrer Zielgruppe am nächsten kommen. Während die Farbgebung beim Erstkauf sicherlich entscheidend zum Verkaufserfolg eines Produktes beiträgt, wird beim Wiederkauf die Erinnerung an das letzte Geschmackserlebnis den optischen Eindruck relativieren.
Wie bei den Aromen verstärkt sich auch bei den Lebensmittelfarben der Trend zur Natürlichkeit. Die Akzeptanz der Farbstoffe aus Früchten oder Gemüsen wie Beeren, Trauben, Paprika oder Roter Bete ist bei den meisten Konsumenten hoch. Zum Einen werden natürliche Farben als authentischer und daher qualitativ höherwertig empfunden, zum Anderen verbindet der Verbraucher damit, „keine Chemie“ zu essen. Gerade die vollen, warmen Töne natürlicher Farben sind für den authentischen Farbeindruck des Lebensmittels wichtig. Im Vergleich wirken synthetische Farben oft kalt und unnatürlich.
Natürliche Lebensmittelfarben finden in allen Produkten der Lebensmittelindustrie Anwendung: vor allem in Süßwaren wie Gummibären, Hartkaramellen oder Geleeartikeln, in alkoholfreien und alkoholischen Getränken, Molkereiprodukten, Desserts, Fruchtzubereitungen, Cerealien, Snacks und in Backwaren.
Entscheidend ist, das richtige Farbprodukt zu finden, denn je nach Lebensmittel und Verarbeitungstechnologie werden sehr unterschiedliche Anforderungen an die Farbe gestellt. Zunächst ist die rechtliche Situation zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird die Verwendung natürlicher Farben durch die EU-Farbrichtlinie 94/36 geregelt. Wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen färbendem Lebensmittel und natürlicher Farbe, die durch selektive Extraktion der Pigmente aus dem Lebensmittel erhalten wird. Natürliche Farbstoffe sind mit E-Nummern zu deklarieren und die Einschränkungen bei der Verwendung in speziellen Lebensmitteln sind zu beachten. Im Gegensatz dazu sind färbende Lebensmittel oder färbende Auszüge aus Früchten und Pflanzen universeller einsetzbar. Technologische Anforderungen werden durch die Löslichkeit der Farbe, seine Stabilität und Resistenz gegenüber der Einwirkung von Sauerstoff, Hitze, Licht und Säure bestimmt.
Einer der gefragtesten Farbtöne ist das Rot, das durch die natürlichen Pigmente Carmin, Betanin oder Anthocyane erzeugt werden kann. Jedes Pigment besitzt eine andere chemische Struktur und ein anderes chromophores System. Die unterschiedlichen Strukturen lassen die verschiedenen Rotnuancen entstehen, sind aber auch Ursache für die unterschiedlichen technologischen Eigenschaften (Abb. 1). Von der rechtlichen Seite betrachtet hat der Technologe bei anthocyanhaltigen und betaninhaltigen Farben die Auswahl zwischen färbendem Lebensmittel (Saft) oder natürlichem Farbstoff (E163 bzw. E162). Bei der Färbung mit Carmin ist aufgrund der Herstellungstechnologie des Pigmentes immer eine E-Nummer anzugeben (E 120).




