In 2027 treten durch die EU neue Vorschriften in Kraft, die bei Neuanlagen die Nutzung von Kältemitteln weiter einschränken. Dabei dürfen viele Kältemittel zukünftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das betrifft in der Lebensmittelindustrie nicht nur die großen Kälteanlagen, sondern sehr viele Anlagenteile, in denen Schaltschrankkühlgeräte oder Chiller verbaut sind. Was Hersteller jetzt unbedingt wissen und beachten sollten.
Für Kältemittel steht der sogenannte GWP (Global Warming Potential)-Wert im Zentrum der veränderten Vorschriftenlage, dessen Grenzwerte nun neu definiert wurden. An diesem Wert, der das relative Treibhauspotenzial (THP) bestimmt, lässt sich die Treibhauswirksamkeit von verschiedenen Stoffen vergleichen. Und diese ist oft sehr unterschiedlich. Fluorisierte Treibhausgase, die sogenannten F-Gase, bauen sich in der Atmosphäre teils nur sehr langsam ab, teilweise über hunderte oder tausende von Jahren. Deshalb haben sie eine weitaus höhere Wirkung als beispielsweise Kohlenstoffdioxid, das sich schneller zersetzt oder von Pflanzen, Wasser oder Gestein aufgenommen wird.
Der GWP-Wert ist das Verhältnis des Treibhauseffekts eines Stoffs im Verhältnis zu Kohlendioxid. CO2 hat also immer einen GWP von 1. Zum Vergleich: Die bekannten FCKW, die lange als Treibgas in Sprühdosen genutzt wurden, haben einen GWP-Wert von über 12 000, bisher übliche Kältemittel wie R-134a liegen bei 1430, Methan bei 28. Das neue Kältemittel R-1234yf hat einen GWP-Wert von 0,5, Propan R-290 sogar von nur 0,02. Der sehr niedrige GWP von R-1234yf (2,3,3,3-Tetrafluorpropen) erklärt sich aus der kurzen Lebenszeit des Moleküls. Im Gegensatz beispielsweise zu CO2, das über Jahrhunderte oder gar Jahrtausende in der Atmosphäre verbleibt, zerfällt R-1234yf in der Atmosphäre in nur etwa 12 Tagen zu nicht klimaschädlichen Stoffen.
Vorgaben der EU
Die EU begrenzt die Nutzung klimaschädlicher Gase seit vielen Jahren und hat im Rahmen des Green Deal in der Verordnung 2024/573 neue Grenzwerte für Klimageräte definiert: Ab dem 01.01.2027 dürfen in der EU Kühlgeräte und Chiller mit einer Kühlleistung unter 12 kW nur noch mit einem GWP unter 150 in Verkehr gebracht werden. Ab 2032 dürfen in diesen Produkten keine F-Gase-haltigen Kältemittel mehr verwendet werden. Chiller über 12 kW Kühlleistung, die ab 2027 neu in Verkehr gebracht werden, sollen dann nur noch Kältemittel verwenden, die ein GWP 750 haben. Weitere Verordnungen weltweit, beispielsweise in den USA, definieren seit 2025 einen GWP-Wert von 700.
Rittal hat auf die immer weiter verschärften Grenzwerte schon im Jahr 2024 reagiert und alle Kühlgeräte und Chiller auf das Kältemittel R-513A umgestellt, das aus einer Mischung von R-134a und R-1234yf besteht und einen GWP von 631 erreicht. Damit sind diese Geräte bis auf weiteres auch international zugelassen. Ab dem ersten Quartal 2026 wird dann das Blue-e+-Kühlgeräteportfolio auf R-1234yf umgestellt, im zweiten Quartal folgen die Chiller der Blue-e+-Baureihe.




