Insgesamt zeigt sich, dass die Lockerungen, die durch die neuen gesetzlichen Regelungen im Mai 2008 eingeführt wurden, von den Verbrauchern nicht akzeptiert werden. Damit werden die Kritikpunkte, die der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) im Gesetzgebungsverfahren zur neuen „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung vorgetragen hat, durch die hessische Verbraucherstudie vollumfänglich bestätigt.




