Die Forderung, das Thema Schädlinge sowie deren Prophylaxe und Bekämpfung in das Qualitätsmanagement einzubinden hat durchaus seine Berechtigung. Sie stößt jedoch auf drei Probleme. Erstes Problem ist, dass die Verantwortlichen in den Lebensmittelbetrieben in der Regel nicht wissen, welche Schädlinge für das eigene Haus zur Gefahr werden können, welche Maßnahmen, Mittel und Verfahren bei der Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung heute am Markt verfügbar sind und welcher Leistungsumfang beim Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung für den eigenen Betrieb notwendig ist.
Mit diesem Wissensdefizit fangen die Probleme bereits beim Angebot an. Der Schädlingsbekämpfer stellt im Angebot einen Maßnahmenkatalog zusammen und nennt dafür einen Preis. Da der Lebensmittelbetrieb den Maßnahmenkatalog meistens nicht beurteilen kann, wird das Angebot ausschließlich über den Preis beurteilt. Der Schädlingsbekämpfer kann damit verkaufen, was er für richtig und angemessen hält, was aber nicht zwangsläufig das sein muss, was für den jeweiligen Betrieb korrekt und angemessen wäre. So fällt bei Audits immer wieder auf, dass am Markt verfügbare Mittel und Verfahren nicht zum Einsatz kommen, prophylaktische Maßnahmen nicht den betriebsspezifischen Anforderungen entsprechen, Schädlingsbefall teils nicht erkannt wird, ein Befall nicht getilgt wird, alte, nicht zeitgemäße Mittel und Verfahren eingesetzt werden und die einfachen Vorgaben des Gesetzgebers nicht erfüllt sind. Unerkannt stellen solche Situationen ein massives Gefährdungspotenzial für den jeweiligen Lebensmittelbetrieb dar, was aber mit einer Einbindung in das Qualitätsmanagement unterbunden werden kann.
Zweites Problem ist, dass die Verantwortlichen in den Lebensmittelbetrieben Fehler, Mängel und Versäumnisse vom Kammerjäger in der Regel nicht erkennen, was für Qualitätskontrollen aber unabdingbar ist. Wiederum ein Wissensdefizit, das für die Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung Nachteile mit sich bringt, da weder Lücken in der Prophylaxe noch Fehlanwendungen bei der Bekämpfung erkannt werden. Eine Situation, die in letzter Konsequenz eine Gefahr für den Lebensmittelbetrieb darstellt. Und auch wenn kein Schädlingsbefall vorliegt oder Audits wie IFS, AIB oder BRC beim Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung schadlos überstanden werden, ist dies noch lange kein Hinweis dafür, dass bei dieser Thematik alles stimmt. Die Verantwortlichen in den Lebensmittelbetrieben sind in jedem Fall gut beraten, sich entsprechend schulen zu lassen, um Unzulänglichkeiten wenigstens im Ansatz erkennen zu können. Auftraggeber sollten zumindest immer dann aufmerksam werden, wenn sich Schädlingsbefall über längere Zeit hinzieht und nicht getilgt wird und wenn regelmäßig flüssige Insektizide großflächig versprüht und/oder vernebelt werden.




