Olaf Harmuth
In der Nahrungsmittelindustrie wird eine Vielzahl von reizenden und ätzenden Stoffen eingesetzt. So sind beispielsweise Säuren und Laugen die entscheidenden Wirkkomponenten vieler Reinigungsmittel. Natronlauge findet sich in Grillreinigern und Rauchharzlösern. Säuren werden zum Ablösen mineralischer Ablagerungen verwendet. Das Ausmaß einer Gefährdung hängt von der Menge, der Konzentration, der Temperatur sowie der Zeitdauer der Einwirkung ab. Die Wirkung auf die Atemwege ist wiederum von der Wasserlöslichkeit der Reizstoffe abhängig. Bei guter Wasserlöslichkeit erfolgt bereits durch die feuchten Schleimhäute der oberen Luftwege ein Niederschlag der Reizstoffe (z.B. Ammoniak, Chlorwasserstoff, Salzsäurenebel, Wasserstoffperoxid, Formaldehyd). Stoffe wie Chlor und Schwefeldioxid sind mäßig wasserlöslich und greifen insbesondere die mittleren Atemwege, das Bronchialsystem, an. Besonders kritisch sind schwer lösliche Reizgase, wie Ozon oder nitrose Gase, welche bis zu den Lungenbläschen vordringen und dort den regulären Gasaustausch unterbinden können (innere Erstickung).
Zur Verhütung von Gesundheitsgefahren sind vom Arbeitgeber technische und organisatorische Schritte einzuleiten. Unter technischen Maßnahmen versteht man beispielsweise den Einsatz von Lüftungssystemen und deren kontinuierliche Überwachung. Als organisatorische Maßnahme ist z. B. die zeitliche und räumliche Trennung von Tätigkeiten anzusehen. Sind alle relevanten Maßnahmen ergriffen und ausgeschöpft und können die Arbeitsplatzgrenzwerte dennoch nicht eingehalten werden, so hat der Arbeitgeber geeignete persönliche Schutzausrüstung, wie Atemschutzgeräte, zur Verfügung zu stellen. Die aktuelle BG-Regel BGR 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ bietet umfassende Hilfestellungen zur optimalen Auswahl von Atemschutz. Grundsätzlich werden Filtergeräte und Isoliergeräte unterschieden. Während Filtergeräte von der Umgebungsatmosphäre abhängig wirken, sind Isoliergeräte von der Umgebungsluft unabhängige Systeme, die den Geräteträger auch vor Sauerstoffmangel schützen.
Die Benutzung von Atemschutzprodukten stellt im Allgemeinen eine Belastung für den Träger dar, so dass arbeitsmedizinische Erst- und Nachuntersuchungen durchgeführt werden müssen. Dabei erfolgt eine Differenzierung der Atemschutzgeräte in drei Gruppen. Die Kriterien für die Gruppenzuordnung sind Gerätegewicht und Atemwiderstand. Auf Vorsorgeuntersuchungen darf nur in zwei Fällen komplett verzichtet werden: Atemschutzgeräte, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen, wie gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm, oder Atemschutzgeräte der Gruppe 1 (partikelfiltrierende Halbmasken, Halbmasken mit P1- oder P2-Filter, usw.), wenn diese weniger als eine halbe Stunde pro Tag benutzt werden. Verbindliche Tragezeitbegrenzungen sind in der Tabelle zusammengestellt. Gas- und Partikelfilter verfügen über eine begrenzte Lagerfähigkeit, die vom Hersteller am Produkt anzugeben ist. Auch wenn die Filter noch unbenutzt sind, dürfen sie nach Ablauf der Lagerfrist auf keinen Fall mehr eingesetzt werden. Allgemein gültige Richtwerte für die Gebrauchsdauer von Gasfiltern können nicht genannt werden, da die äußeren Bedingungen sehr variieren und entscheidend die Nutzungsdauer beeinflussen. Die Filter müssen spätestens dann ausgetauscht werden, wenn der Geräteträger den Durchbruch durch Riechen oder Schmecken wahrnimmt. Bei Partikelfiltern ist ein Anstieg des Atemwiderstandes das deutliche Indiz für einen zugesetzten Filter. In jedem Fall sollten benutzte noch nicht erschöpfte Gasfilter immer gasdicht aufbewahrt werden, um die enthaltene Aktivkohle vor Luftfeuchtigkeit und damit vorzeitiger Sättigung zu schützen. Im Folgenden sind Beispiele für in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie häufig auftretende Gefahrstoffe zusammengestellt.
Ammoniak ist ein giftiges, stechend riechendes Gas, das als Kältemittel verwendet wird. In den Augen ruft Ammoniak Tränenfluss und Verätzungen hervor. Beim Einatmen kann es zu schweren Schleimhautschädigungen des Atemsystems kommen und Lungen- oder Kehlkopfödeme auslösen. Hohe Gaskonzentrationen >2000 ppm können bereits nach einer halben Stunde tödlich wirken. Die Wahrscheinlichkeit, dass aus Kälteanlagen größere Ammoniakmengen austreten, ist im Normalbetrieb relativ gering. Ammoniak verfügt zudem wegen seines stechenden, unangenehmen Geruchs über eine starke Warnwirkung. Beim Öffnen des Kältemittelkreislaufes für Wartungsarbeiten müssen persönliche Schutzausrüstungen bereitgestellt werden. Dazu zählen z. B. Vollmasken mit Filtern für Ammoniak (Kennbuchstabe K). Dräger X-plore 6300 beispielsweise ist eine leistungsstarke Vollmaske für diesen Einsatzbereich. Sie schützt den Anwender bei gleichzeitig sicherem und bequemem Sitz durch EPDM-Körper mit Doppeldichtrahmen. Die 180°-Sichtscheibe bietet ein großes Sichtfeld. Ein intelligentes Belüftungssystem verhindert das Beschlagen der Maske. Die Vollmaske benötigt zur Wartung der Ventile keinerlei Spezialwerkzeug und ist daher jederzeit und überall leicht zu überprüfen. Bei Instandsetzungsarbeiten von Kälteanlagen, mit Füllmassen von mehr als 100 kg Ammoniak, müssen für Rettungszwecke mindestens zwei von der Umgebungsluft unabhängige Atemschutzsysteme, gasdichte Schutzanzüge und Rettungspersonal zur Verfügung stehen.
Wegen des sehr breiten, keimtötenden Wirkungsspektrums, auch bei Temperaturen unter 40 °C, und der ökologischen Unbedenklichkeit findet Peressigsäure (PES) häufig Anwendung bei der Desinfektion. PES wird in stabilisierter, konzentrierter Form in den Handel gebracht. Das Konzentrat besteht aus PES, Wasserstoffperoxid, Essigsäure, Schwefelsäure und Wasser. Beim Einatmen kommt es zu Reizungen der Atemwege, im Extremfall zum Zuschwellen der Luftwege und Wasseransammlungen in der Lunge. Beim Umgang mit Peressigsäure sind daher, je nach Konzentration und Exposition, Halb- oder Vollmasken mit Kombinationsfiltern der Klasse B2P3 zu tragen. Die robuste Halbmaske Dräger X-plore 4790 bietet hier Dichtsitz und guten Tragekomfort. Sie ist mit der FlexiFit-Kopfspinne ausgestattet und lässt sich dadurch schnell an- und ablegen. Darüber hinaus verhindert die ergonomische Kopfspinne das Einklemmen von Haaren, Drücken oder Verrutschen. Die Halbmaske kann zusammen mit Schutzbrille und Helm getragen werden. Für die X-plore 4700 steht eine große Auswahl kompatibler Filter gegen Gase, Dämpfe und Partikel zur Verfügung.
Die Anzahl der verschiedenen verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel stellt in vielen Betrieben eine weitere Gefahr da, weil es zu Reaktionen der eingesetzten Stoffe kommen kann. Wird beispielsweise nach dem Reinigen mit einem sauren Bodenreiniger als Schimmelpilzbekämpfungsmittel Natriumhypochlorid eingesetzt, so kann Chlorgas freigesetzt werden. Zum Schutz gegen Chlor sollte eine Atemschutzmaske mit Filter der Klasse B2 eingesetzt werden (bis 15 ppm: Halbmaske; bis 200 ppm: Vollmaske).
Auch von Mehlstaub und anderen Stäuben geht eine Atemwegsgefährdung aus, die zu Asthma und Rhinitis führen kann. Ist der Umgang unvermeidlich, ist Atemschutz zu tragen. Als Atemschutzgeräte sind entweder filtrierende Halbmasken der Klasse FFP2 oder Gebläsefiltergeräte sinnvoll. Bei den filtrierenden Halbmasken ist auf möglichst geringen Atemwiderstand und einen hohen Tragekomfort zu achten. Im Bereich der Mühlen haben sich Masken mit Ausatemventil bewährt, da hier die warme, feuchte verbrauchte Luft schneller entweichen kann. Filtrierende Halbmasken sollten nie länger als eine Schicht getragen werden. Die Tragedauer kann aber, je nach Intensität der Mehlstaubbelastung, der betrieblichen Bedingungen und der persönlichen Konstitution kürzer sein. Bei Gebläsegeräten kann der Träger unabhängig von fixen Schlauchzuleitungen agieren und seine Bewegungsfreiheit ist daher weniger eingeschränkt, als bei Druckluftschlauchgeräten. Bei den Gebläsefiltergeräten sollte man modularen Systemen den Vorzug geben. Dort können je nach Situation und Arbeitsumgebung Hauben, Helme oder Masken verwendet werden. Moderne Geräte wie Dräger X-plore 7500 offerieren besondere Sicherheit durch akustische und visuelle Warnsignale, bei Erschöpfung von Filter oder Akku, bei Widerstandszunahme oder wenn der Luftstrom sinkt.
Halle 16, Stand D36
dei 442
Personenschutztechnologie
Unfallverhütungsvorschrift BGV B4 – Organische Peroxide




