Das Stichwort Rückverfolgung bestimmt derzeit die Aktivitäten in der gesamten Foodbranche. Zur Umsetzung des Zieles – sichere Nahrungsmittel für den Verbraucher – ist die transparente Nachvollziehbarkeit von Warenströmen ein wesentlicher Baustein. Eine große Verunsicherung besteht bei den betroffenen Unternehmen darüber, welche rechtlichen Mindestanforderungen sich aus den EU-Basisverordnungen 178/2002 vom 28. Januar 2002 und 1830/2003 vom 22. September 2003 (Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gen-technisch veränderter Organismen) tatsächlich ergeben. Denn über die Art und Ausgestaltung der Systeme, den zeitlichen Rahmen der Rückverfolgbarkeit oder einer Verpflichtung zur Chargenrückverfolgbarkeit, wird in der Verordnung nichts gesagt. Um hier für etwas mehr Aufklärung zu sorgen, veranstaltete Mettler-Toledo am 17. Juni 2004 in Bremerhaven ein Food Forum mit dem Titel „Umsetzung der neuen EU-Verordnung 178/2002 – Rückverfolgbarkeit und Prozessoptimierung in der Nahrungsmittelindustrie mit industrieller Wägetechnik.“ Über 30 Teilnehmer aus unterschiedlichen Bereichen der Nahrungsmittelindustrie nutzten die Gelegenheit, sich umfassend zu diesem Themenkomplex zu informieren.
Im einleitenden Vortrag erläuterte Dr. Hoth von der Gottfried Friedrichs GmbH & Co. KG u. a. die konkrete Umsetzung der Rückverfolgbarkeit in dem Hamburger Tradionsunternehmen. Bei der Produktion von geräuchertem Wildlachs werden bei Friedrichs beispielsweise bei rund 35 Tätigkeitsbereichen 20 Dokumente bzw. Aufzeichnungen mit produktspezifischen Daten geführt. Als führendes System kommt SAP zum Einsatz. Mit SAP werden Wareneingänge, Produktionsverläufe (inkl. Menge und Charge) sowie der gesamte Verkauf und die Auslieferung organisiert und verwaltet. In SAP sind alle Wareneingänge und Lieferungen festgehalten und lassen sich schnell abrufen. SAP-Buchungen sind nach Aussage von Dr. Hoth jedoch nicht an jeder Stelle sinnvoll. Produktspezifische Daten werden in der Produktion häufig auf Warenbegleitscheinen (also Papier) weitergegeben. So wird z. B. zu jedem Räucherwagen ein Warenbegleitschein geführt, der vom Filetieren über das Salzen und Räuchern bis hin zum Trimmen mit Informationen gefüllt wird. Welche Aufzeichnungsmethode jeweils Anwendung finden sollte, ist seiner Meinung nach im Einzelfall zu entscheiden.
Das gleiche gilt für die Kennzeichnung der Fertigpackung. Die Los-Kennzeichnungsverordnung verlangt eine eindeutige Kennzeichnung der Ware. Es kann dabei durchaus sinnvoll sein, zusätzliche Informationen der Ware mitzugeben. Durch die Verschlüsselung von Fertigwarencharge plus ggf. noch Hinweise auf die Rohware ist es im Bedarfsfall möglich, an mehreren Stellen in die Rückverfolgungskette einzuspringen und so einen großen Zeitgewinn zu erhalten.
Mobile Datenerfassung und Kommissionierung bringt in vielen Unternehmensbereichen entscheidende Vorteile. „Die Möglichkeit, unabhängig von einem PC-Arbeitsplatz auf die Daten der Warenwirtschaft zugreifen zu können, erweitert das eingesetzte ERP-System in einem Unternehmen erheblich“, so Bernhard Alsdorf von der Modus Consult GmbH & Co. KG. Für diesen mobilen Datenzugriff entwickelte Modus Consult eine Lösung, die online per Funk in das bestehende System integriert werden kann. Modus Consult arbeitet als Microsoft Certified Business Solutions Partner eng mit Microsoft Business Solutions zusammen, einem der Marktführer für ERP-Systeme im Mittelstand. Die Anbindung der Geräte erfolgt per Funk online über ein Citrix-System. Das ERP-System ist dabei nicht auf dem Mobilteil, sondern weiterhin auf dem installierten Server aktiv. Auf diesen mobilen Datenerfassungsgeräten sind alle Daten wie beispielsweise Lagerbestände, Auftragsdaten, Kalkulationen, Preise etc. online verfügbar. Neben der mobilen Datenerfassungslösung stellte Alsdorf weitere technische Lösungen zum Themenbereich BDE/MDE in der Produktion vor:




