Thomas Voigt
Ausgangspunkt für die Qualitätskontrolle im Bereich Schädlingsbekämpfung ist eine Gefahrenanalyse. Festgehalten wird, welche Schädlinge überhaupt zur Gefahr werden können und welche Schwachstellen im Betrieb Schädlinge begünstigen. Ferner ist es wichtig zu wissen, welche zeitgemäßen Verfahren und Mittel gegen Schädlinge verfügbar sind. Grundsätzlich gilt, dass alle Tätigkeiten und Qualitätsstandards beim Thema Schädlinge und Kammerjäger vom Auftraggeber zu 100% definiert und in einer Werksanweisung festgehalten sein sollten. Nur so kann die Anfrage beim Kammerjäger, die Angebotsauswertung, die Vertragsgestaltung und die Dienstleistung betriebsspezifisch realisiert werden. Verträge sollten generell mit festen Vorgaben und Zielen vom Auftraggeber selbst formuliert werden. Und letztlich haben nur Dienstleistungen, die kontrolliert und protokolliert werden, eine Rechtsgrundlage.
Die Suche nach einem Dienstleister beginnt ohne Beratung in der Regel in den Gelben Seiten. Oft treten bereits hier die ersten Schwierigkeiten auf, denn gerade in Ballungsgebieten finden sich eine Vielzahl von Anzeigen unterschiedlichster Größe und Aufmachung. Die Texte geben oft zu denken, denn Formulierungen reichen hier vom staatlich geprüften, TÜV-geprüften oder zertifizierten Schädlingsbekämpfer, über das Atelier für Schädlingsbekämpfung bis hin zur Schädlingsbekämpfung im HACCP-Konzept. Wichtig ist hier die IHK-Prüfung, die im ersten Schritt ein sicheres Indiz dafür ist, dass der Betreffende mit Sachkunde arbeitet. Ebenso als sachkundig gelten per Gesetz die Facharbeiter und Meister der ehemaligen DDR. Nach wie vor aber benötigen Kammerjäger zur Durchführung ihrer Tätigkeiten nicht unbedingt eine Ausbildung. Eine klassische Ausbildung, wie man sie bei Kaufleuten oder im Handwerk kennt, gibt es heute ohnehin nicht, sondern lediglich sogenannte Sachkunden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber solche Sachkunden nur dann fordert, wenn Gefahrstoffe eingesetzt werden. Ein Kammerjäger verhält sich also völlig legal, wenn er, sofern keine Gefahrstoffe eingesetzt werden, ohne Ausbildung tätig wird. Zur eigenen Sicherheit sollte man in der Lebensmittelbranche den Faktor Wissen bei jedem Einzelnen kontrollieren, der bereits im eigenen Betrieb tätig ist oder später tätig werden soll.
Nicht nur bei Produkten spielen Quantität und Qualität zur Preisfindung eine gewichtige Rolle, sondern auch bei Dienstleistungen. Deshalb ist gerade in Lebensmittelbetrieben, wo Schädlinge ein ständiges Risiko sind, ein objektspezifisches Ausschreibungsverfahren entscheidend, damit neben dem Preis vor allem die Qualität stimmt. Ein Auftrag ohne Vertrag ist im Rahmen der Qualitätskontrolle tabu. Jedoch sollte ein neuer Dienstleister seine Qualifikation erst unter Beweis stellen. Ein halbes Jahr Probezeit ist daher zu empfehlen. Selbst danach sollten längere Laufzeiten von mehr als einem Jahr kritisch geprüft werden.




