Anita Bénech
Lakritz-Extrakt ist bekannt als Succus Liquiritiae, Extractum Glycyrrhizae, Süßholzsaft, konzentrierter und gereinigter Extrakt der Süßholzwurzeln (Glycyrrhiza glabra L.). Der in den Wurzeln enthaltene Hauptwirkstoff ist Glycyrrhizin, ein stark süßes Glycosid, das in den Wurzeln als Calcium- und Kaliumsalze der Glycyrrhizinsäure vorkommt. Traditionell wird Lakritz-Extrakt in Blöcken und Sprühpulver angeboten, was für die tägliche Produktionspraxis Folgendes bedeutet:
- lange Auflösungsdauer
- braune und klebrige Staubwolken in den Produktionsräumen
- Lagerungsprobleme wegen der Hygros-kopie des Produktes
- Zeit raubende sensorische Untersuchung für die Auswahl der geeigneten Qualität aus den verschiedenen Herkunftsländern und Vergleich der jeweiligen Qualitätskriterien, speziell des Glycyrrhizingehaltes
Eine technologische Herausforderung war es daher, Lakritz-Extrakt als saubere, staubfreie, leicht anwendbare Ingredienz anzubieten. Bei der Entwicklung neuer Formen dieses beliebten Rohstoffes machte sich die langjährige Erfahrung von Wolff mit diesem Produkt sowie die weltweiten Geschäftsverbindungen mit Lakritzlieferanten positiv bemerkbar. Herausgekommen ist in den Produktionslaboren dabei das Quick Processing Licorice, d. h. Lakritz-Extrakt in prozessorientierter Form, beispielsweise als Lakritz-Pellets, Nuggets, Paste oder QSLic (Quick Soluble Licorice), ein schnelllösliches agglomeriertes Pulver.
Die Vorteile für die industriellen Anwender dieser neuen Lakritzformen sind vielseitig. Die Ware ist wenig hygroskopisch und gut lagerfähig. Alle Qualitäten sind staubarm, was sich in hygienischer Hinsicht positiv auf die Mitarbeiter und das Produktionsumfeld auswirkt. Der Feuchtigkeitsgehalt ist gering. Die Ware lässt sich schnell auflösen und in den jeweiligen Produktionsprozess leicht einarbeiten. Die Kunden erhalten einen Lakritzrohstoff mit dem gewünschten Glycyrrhizingehalt, um die Geschmacksnote ihrer Süßwaren entsprechend zu definieren. Rechtlich betrachtet ist Lakritz-Extrakt ein Lebensmittel. Als Zutat oder Ingredienz in Süßwaren, Getränken, Tabak, Hustensirup und -pastillen ist Lakritz-Extrakt ein einzigartiger Geschmacksstoff und -verstärker sowie ein wirksames Süßungs- und Entbitterungsmittel.
Honig ist ein reines und natürliches Produkt – so vom Gesetz definiert und geschützt, so auch gehandelt. In Europa gilt die Richtlinie Nr. 74/409 des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten, betreffend Honig. Die revidierte Fassung von 2001 übernimmt im Wesentlichen die vorige Richtlinie. Erzeugung, Verarbeitung und Handel von Bio-Honig unterliegen der europäischen VO Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau. Honigimporteure und Lebensmittelhersteller richten sich für die Bestimmung der Honigqualität grundsätzlich nach den gleichen Qualitätskriterien: Geruch, Farbe, Aroma, HMF-Gehalt, Wassergehalt, pH-Wert, Diastase, Zuckerspektrum, Leitfähigkeit, Konsistenz und Viskosität. In der komplexen Komposition von Honig bilden Kohlenhydrate (Glucose, Fructose, Saccharose, Maltose…) mit ca. 79 % den Hauptanteil. Im Honig sind auch Wasser, Proteine, Enzyme, Aminosäuren, Vitamine, Mineralstoffe, Oligoelemente, Pollenkörner, Dextrine, Flavonoide und Acetylcholin.




