Ab 20. Januar 2010 ist die neue EG Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe verbindlich. Infolge dieser Verordnung müssen spätestens ab 20. Juli 2010 in Verkehr gebrachte Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen (u. a.: Gelborange, Chinolingelb und Azorubin) den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen. Mit SymColor und der dazu angebotenen umfassenden Beratung lassen sich diese deklaratorischen Nachteile vermeiden.
Das neue Farbenportfolio umfasst zwei Gruppen: Die Farbstoffe, die in der Natur vorkommen bietet authentische Farben für wohlschmeckende Produkte; Färbende Lebensmittel werden aus natürlichen Rohstoffen gewonnen, zum Beispiel aus Trauben, Hibiskus, Tomaten, Roten Beeten und anderen Pflanzen. Diese Stoffe gelten nicht als Farbstoffe, sondern als Zutaten.




