Pulverisierte Gewürze wie Pfeffer, Paprika, Kurkuma und Chili setzen während des Mahlens, Mischens und Abfüllens feine Partikel frei, die hohe Staubkonzentrationen in der Luft erzeugen können. Diese Staubentwicklung birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, Explosionsgefahren und Qualitätsprobleme, die durch technisches Containment auf ein Minimum reduziert werden können.
Gesundheitsrisiken durch Gewürzstäube
Bereits geringe Mengen von Gewürzstäuben können Atemwege reizen und zu Symptomen wie Husten und Atemnot führen, in schweren Fällen sogar zu chronischen Atemwegserkrankungen. Einige Gewürze enthalten allergene Partikel, die Haut- oder Atemwegsallergien auslösen können. Auch Augen und Haut können durch den Kontakt mit diesen Stäuben gereizt werden.
In bestimmten Konzentrationen bilden die feinen Gewürzstäube zudem explosive Gemische, was ein erhebliches Risiko für einen sicheren Betrieb darstellt. Darüber hinaus können sie andere Produktionsbereiche kontaminieren und die Qualität von Lebensmitteln beeinträchtigen.
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgebende sind nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen erfolgt anhand verschiedener Beurteilungsmaßstäbe. Rechtlich verbindliche Beurteilungsmaßstäbe sind neben dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die entsprechend Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) abgeleiteten Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen gemäß TRGS 910, Beurteilungsmaßstäbe aus stoffspezifischen TRGS sowie die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte (Boelv) der EU.
Rangfolge von Schutzmaßnahmen
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe Nr. 500 wird zudem die Rangfolge von Schutzmaßnahmen anhand des sogenannten Stop-Prinzips vorgegeben. Die einzelnen Buchstaben im Wort „Stop“ stehen für verschiedene Kategorien von Schutzmaßnahmen:
- S – Substitution
- T – Technische Schutzmaßnahmen
- O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
- P – Persönliche Schutzmaßnahmen
Die Priorisierung von Schutzmaßnahmen ist von oben nach unten in absteigender Rangfolge vorgegeben. Wenn Gefahrenquellen nicht ausgeschlossen werden können („S“), kommen Technische Schutzmaßnahmen („T“) zum Einsatz.
Technische Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen werden oft aus verschiedenen Gründen vernachlässigt, obwohl sie für die Sicherheit am Arbeitsplatz von großer Bedeutung sind. Einer der Hauptgründe ist neben einem unzureichenden Bewusstsein für die Gefahren, die von bestimmten Stoffen ausgehen, der Kostenfaktor, was insbesondere kleinere Unternehmen davon abhalten könnte, ausreichend zu investieren.




