Dr. Markus Lehner
Die Verfahren zur Reinigung von Abgasen aus Verbrennungsanlagen wurden in den letzten Jahren stetig ergänzt, um die geforderten Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV einhalten zu können. Nach dem Stand der Technik besteht jede Rauchgasreinigung aus den Verfahrenskomponenten Staubabscheidung, Quench, saure und alkalische Reinigung, Reduktion der Stickoxide sowie Adsorption von Resten organischer Schadstoffe, Aerosolen und Quecksilber. Die aufwendige Rauchgasreinigung führt einerseits zu hervorragenden Abscheidegraden für die spezifizierten Schadstoffe, andererseits steigen damit die Kosten der Restabfallbehandlung immens an. Eine Weiterentwicklung der Rauchgasreinigung muß zukünftig zu technisch einfacheren und kostengünstigeren Lösungen führen, die die geforderten Emissionsgrenzwerte sicher einhalten.
Der in Zusammenarbeit mit der TU München entwickelte Naßwäscher wurde mit dem Umweltpreis 1998 der Bayerischen Landesstiftung ausgezeichnet und vereinigt die Schritte Staubabscheidung, Quench sowie saure und basische Wäsche. In Abbildung 1 ist der Aufbau des dreistufigen Kompaktwäschers dargestellt. Im Sumpf der Füllkörperkolonne befinden sich je nach zu reinigender Gasmenge mehrere, parallel geschaltete, baugleiche Venturiwäscher (3). Die Waschflüssigkeit wird durch die Saugwirkung des Gasstromes eingedüst. Diese Betriebsweise wird als selbstansaugend oder tauchend bezeichnet [1]. Die Venturiwäscher kühlen das Rauchgas durch die Eindüsung der Waschflüssigkeit ab und separieren die im Abgas enthaltenen Stäube. Die erste Füllkörperschüttung (4), die aus Hochleistungsfüllkörpern des Typs Hiflow besteht, bildet zusammen mit den Venturiwäschern die saure Wäsche. Im dritten Abschnitt (5), ebenfalls eine Hiflow-Füllkörperschüttung, wird mit verdünnter Natronlauge Schwefeldioxid abgeschieden. Die Apparateeinheiten lassen sich auch so verschalten, daß Venturiwäscher am Kopf der Kolonne die Abgasfeinreinigung übernehmen. Sie wirken dann als Aerosolabscheider für im Quench oder in den Füllkörperschüttungen neu generierte Aerosole.
Durch Integration der Venturiwäscher in die Füllkörperkolonne wird der Platzbedarf des Wäschers erheblich reduziert. Er eignet sich damit gleichermaßen für Nachrüstung und Neubau von Abgasreinigungsanlagen im Bereich der thermischen Abfallentsorgung oder für chemische Produktionsanlagen. Nach ersten Schätzungen hat der Kompaktwäscher einen um 20% reduzierten Investitionsbedarf gegenüber konventionellen Systemen und verursacht 10 bis 25% niedrigere Betriebskosten. Er ist vorzugsweise im Bereich kleiner bis mittlerer Volumenströme (3000 bis 50 000 Nm3/h) einzusetzen.
Eine Pilotanlage (Abb. 2) mit einem Durchsatz von 5000 m3/h wurde mehrere Monate im Bypass an einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) betrieben. Nachfolgend sind einige Ergebnisse dieser Versuche zusammengefaßt.




