Seit den 50er Jahren setzen britische Schokoladenhersteller verschiedene pflanzliche Fette als Ersatz für Kakaobutter ein. Dies war möglich, da es dort keine gesetzlichen Vorschriften gab, die den Mindestgehalt von Kakaofeststoffen in Schokoladenprodukten regelten. Anders stellte sich die Situation damals in der Europäischen Gemeinschaft dar: Die Schokoladenverordnung der EG von 1973 verbot die Verwendung von anderen Fetten als Kakaobutter und schrieb für Milchschokolade einen Mindestgehalt für Milchfeststoffe von 14% vor. Letzter Punkt ist bis heute als Standard allgemein anerkannt. Als 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark der Europäischen Gemeinschaft beitraten, wurden in Hinblick auf den Einsatz von Kakaobutter-ersatzstoffen (CBEs) zeitlich und auf den nationalen Markt begrenzte Ausnahmeregelungen erlassen. Hiernach mussten Rezepturen für Schokoladenprodukte mindestens 20% Gesamtkakaotrockenmasse und mehr als 20% Milchfeststoffe enthalten.
Vor diesem Hintergrund wird klar, warum ausgerechnet britische Schokoladenhersteller sehr an einer EU-weiten Novellierung der Schokoladenverordnung interessiert waren.
Die neue EU-Gesetzgebung kommt den britischen Bedürfnissen sehr entgegen. Sie erlaubt die Verwendung von anderen pflanzlichen Fetten in Schokoladenprodukten bis zu einem Anteil von maximal 5%. Voraussetzung ist, dass der Mindestgehalt der anderen Zutaten wie Kakaobutter, Gesamtkakao-trockenmasse und Milchfett bei mindestens 25% liegt. Weiterhin ist für alle Produkte, die als Schokolade in den Handel gelangen, eine eindeutige Kennzeichnung der Zutaten vorgeschrieben.
Das gemeinsame Positionspapier (EC Nr. 1/2000) erlaubt nicht die Verwendung aller pflanzlichen Fette in Schokolade. Die Direktive enthält eine Positiv-Liste der möglichen Fette. Dazu gehören Palmöl und verschiedene exotische Fette wie Illipé- und Sheabutter, Sal, Kokumbutter und Mango. CBEs, die aus gehärtetem Sojaöl, Baumwollsaaten- und Palmkernöl hergestellt werden, sind nicht zugelassen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Kokosnussöl. Es darf in Schokoladeüberzügen für gekühlte Produkte wie Speiseeis oder gefrorene Jogurts eingesetzt werden.
Ausschlaggebend für den Geschmack von Schokolade ist die Kakaobutter. Die belgische Verbraucherorganisation Test Achat ist der Meinung, dass der Zusatz von CBEs den Geschmack von Schokolade beeinträchtigen würde. Im Unterschied dazu, geht der Bericht der Select Commission on European Communities des britischen Parlaments davon aus, dass die erlaubten Kakaobutterersatzstoffe keinen negativen Einfluss auf den Geschmack haben. Vielmehr kann man mit den CBEs die Schmelztemperatur und -geschwindigkeit der Kakaobutter steuern und auf diesem Weg die Geschmacksentwicklung verbessern.




