Wer Verpackungen in Verkehr bringt, übernimmt damit eine Verantwortung für das Produkt. Was dabei beachtet werden muss und welche Regelungen 2022 durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes hinzugekommen sind, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), im Interview.
Frau Rachut, welches Resümee lässt sich drei Jahre nach der Novellierung des Verpackungsgesetzes ziehen?
Die Bilanz nach drei Jahren ist sehr positiv. Das Verpackungsgesetz hat bei der Erfüllung der Produktverantwortung eine Trendwende eingeleitet und gleichzeitig deutliche Impulse im Bereich Recycling gesetzt: Mehr als viermal so viele Unternehmen wie 2018 verhalten sich produktverantwortlich. Die Systembeteiligungsmengen sind in allen Materialfraktionen deutlich gestiegen. Anspruchsvolle Recyclingquoten, der Mindeststandard zum recyclinggerechten Design und das transparente Verpackungsregister LUCID sind nur einige der positiven Aspekte, die mit der Wirkung des Verpackungsgesetzes verbunden sind.
Wie hat sich das Verpackungsaufkommen und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen seither verändert?
Die Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen für 2019 eine Steigerung des Verpackungsverbrauchs. Die Pandemie, mit einem deutlich gestiegenen Aufkommen im Versandhandel und im To-go-Verzehr, könnte diesen Trend noch einmal gesteigert haben. Bei der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zeigen sich zwei Trends: Einerseits wirkt der Mindeststandard der ZSVR, immer mehr Kunststoffverpackungen sind recyclingfähig. Auf der anderen Seite zeigen Plasticbashing und die Diskussion um eine Plastictax eine ungünstige Wirkung: Immer mehr schwer recyclingfähige Verbundverpackungen ersetzen Mono-Verpackungen. Grundsätzlich ist jedoch positiv zu bewerten, dass die Recyclingmengen aus dem Dualen System im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr erneut um 8,4 % gestiegen sind.
Welche Neuerungen kommen auf die Hersteller im Jahr 2022 zu?
Die Novelle des Verpackungsgesetzes bringt in diesem Jahr einige bedeutende Änderungen für Inverkehrbringer von Verpackungen mit sich. Bereits seit dem 1. Januar 2022 unterliegen bestimmte Einweggetränkeverpackungen der Pfandpflicht. Zum 1. Juli 2022 tritt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, in Kraft. Mussten sich bislang nur Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren, so betrifft diese Pflicht nun alle Verpackungsarten, also auch Transportverpackungen, industrielle Verpackungen oder Mehrwegverpackungen.




