Dipl.-Ing. Rüdiger Klaas
Die Liberalisierung des Prüfmarktes wird in Deutschland in zwei Schritten umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2006 können die Zugelassenen Überwachungsstellen alle neuen Anlagen prüfen, die nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und damit mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht wurden. Ab dem 1. Januar 2008 gilt die Liberalisierung auch für wiederkehrende Prüfungen bereits bestehender Anlagen, sogenannter Altanlagen. Den gesetzlichen Rahmen für die Definition der überwachungsbedürftigen Anlagen geben das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die BetrSichV vor. Das GPSG regelt die Errichtung und den Betrieb der überwachungsbedürftigen Anlagen, die einem gewerblichen Zweck dienen und deren Betrieb eine potenzielle Gefahr für Beschäftigte darstellt. Die Betriebssicherheitsverordnung beschreibt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln, deren Benutzung bei der Arbeit und die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Verordnung ist vor dem Hintergrund entstanden, Anlagenbetreiber mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Als überwachungsbedürftige Anlagen gelten:
- Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten
- Anlagen zur Abwasserbehandlung
- Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen
- Aufzugsanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten
- Dampfkessel- und Druckbehälteranlagen (Kompressoren)
- Elektrotechnische Einrichtungen oder Einrichtungen zur Stromversorgung
Die mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung einhergehende Eigenverantwortung hat zu einem deutlich erhöhten Aufwand vor allem für Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen geführt. Besonders die ordnungsgemäße Beurteilung der Gefährdungspotenziale und das umfangreiche Explosionsschutzdokument sind oft nur mit Unterstützung von Dienstleistern zu bewerkstelligen.
Zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung wurden von den Prüfdienstleistern intelligente Prüfverfahren wie Risk-Based Inspection (RBI) und Reliability Centered Maintenance (RCM) entwickelt. Beide Methoden basieren auf Schwachstellenanalysen. RBI ist für die Analyse von statischen Ausrüstungen (Behälter, Tanks, Rohrleitungen) und RCM für rotierende Ausrüstungen (Pumpen, Kompressoren, elektrische Anlagen, Mess- und Regeltechnik sowie Bauten (Betonbau, Stahlbau) vorgesehen. RBI wird heute schon zur Flexibilisierung der Prüffristen eingesetzt. Dabei werden interne Prüfungen durch intelligente Methoden bei einem geplanten Anlagenstillstand durchgeführt und dann nur noch die absolut notwendigen Prüfungen realisiert. Das kann zur Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit führen. RCM ist ein Instrument zur Optimierung des Ersatzteilmanagements für die benötigten Ausrüstungen. Damit wird eine zeitnahe Bereitstellung der Ersatzteile und letztlich eine höhere Anlagenverfügbarkeit möglich. Zusätzlich verbessern beide Methoden unabhängig voneinander die Sicherheit der Anlage.




