Die neue EG-Aromenverordnung 1334/2008 wird am 20. Januar 2011 in Kraft treten – es bleiben Herstellern also nur noch wenige Monate Zeit, um ihre Produktformulierungen an die Regelungen anzugleichen. Dabei haben sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sofern sich die Aromeneinstufung nach den neuen Bestimmungen verändert: Sie arbeiten die derzeitigen Aromenauslobungen in den Zutatenlisten ihrer Produkte um oder sie ändern ihre Rezepturen. „Wir beobachten seit Monaten, dass immer mehr Hersteller sich dafür entscheiden, ihre Produktformulierungen abzuwandeln. Dabei setzen sie verstärkt auf natürliche Alternativen zur Aromatisierung ihrer Erzeugnisse“, stellt Hélène Möller, Produktmanagerin beim Ingredients-Spezialisten Wild Flavors, fest. „Viele nehmen die neue Gesetzgebung zum Anlass, um neue, natürliche Erzeugnisse ins Portfolio aufzunehmen oder erfolgreiche Produkte mit natürlichen Aromen noch hochwertiger zu gestalten.“ Diese Entwicklung hat ihren Grund jedoch nicht allein in den neuen Rechtsvorgaben. Auch die wachsende Verbrauchernachfrage nach natürlichen Ingredients bestimmt diesen Trend. „Natürliche Inhaltsstoffe in Getränken und Lebensmitteln spielen für Konsumenten eine wesentliche Rolle bei der Kaufentscheidung“, bestätigt Möller.
Bei allen notwendigen Rezepturanpassungen unterstützt Wild Flavors seine Kunden und greift dabei auf eine jahrzehntelange Expertise zurück: Die Herstellung von Inhaltsstoffen aus der Natur und der Entwicklung natürlicher Produktformulierungen steht seit nunmehr fast 80 Jahren im Fokus des Unternehmens – seit der Firmengründung 1931.
Eine Kernkompetenz von Wild Flavors liegt in der Herstellung von natürlichen Aromen. Dazu zählen neben anderen auch hochwertige FTNF-Aromaextrakte.
FTNF-Aromen stammen ausschließlich aus der namensgebenden Frucht (From The Named Fruit) und entsprechen den Anforderungen der neuen Gesetzgebung. Darüber hinaus bietet Wild Flavors der Getränke- und Lebensmittelindustrie Aromen an, die gemäß der 95/5-Prozent-Regel kreiert werden. Diese ist in der neuen EG-Aromenverordnung verankert und besagt, dass 95 % der aromatisierenden Bestandteile aus der namensgebenden Frucht stammen müssen. FTNF-Aromen sind hierfür die optimale Basis.
„Wir haben ein sehr breites Portfolio und können unseren Kunden die gewünschte Qualität liefern. Beispielsweise bieten wir natürliche Aromen, die auch weiterhin als ’natürliches Aroma‘ deklariert werden können. Daneben haben wir aber auch Aromen im Sortiment, die mit der Fruchtbezeichnung ausgelobt werden können. Dazu zählen solche, die gemäß der 95/5-Prozent-Regel kreiert wurden, ebenso wie die natürlichen hochwertigen FTNF-Aromen”, erläutert Möller.
Bei der Gewinnung eines FTNF-Aromas spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. „Zunächst ist entscheidend, welches Geruchs- und Geschmacksprofil die Rohware hat“, erklärt die Ingredients-Fachfrau. „Auch die Flüchtigkeit und Löslichkeit der Bestandteile müssen berücksichtigt werden. Das Zusammenspiel von Rohwarenauswahl und technischem Know-how macht die Herstellung qualitativ hochwertiger Aromen sehr komplex. Oberste Priorität bei der Gewinnung von FTNF-Aromen hat immer die möglichst schonende Verarbeitung der Rohware. Nur so können wir das natürliche Aromaprofil erhalten.“




