Das Unternehmen Heinrich Nölke wurde 1924 als Familienbetrieb in Versmold gegründet. Es gehört heute zur Nölke-Gruppe. Mit den Marken Gutfried, Menzefricke und Müritzer vertreibt Nölke ein breites Sortiment an Wurstwaren aus Geflügel- und Schweinefleisch. Nölke war Pionier im Bereich Selbstbedienungsverpackung und Geflügelwurst. Inzwischen hat sich das Unternehmen zum Spezialisten für Nahrungsmittel aus Putenfleisch entwickelt und ist mit der Marke Gutfried marktführend in diesem Segment. Von elementarer Bedeutung für Nölke ist, dass die Produktion auf gleich bleibend hohem Qualitätsniveau abläuft. Dies gilt auch im Hinblick auf mögliche Mängel durch Rückstände von Tierarzneimitteln.
Bei seinen Putenprodukten sichert Nölke die Qualität des Fleisches bereits zu Beginn der Produktionskette. Hierzu arbeitet das Unternehmen eng mit den Schlacht- und Zerlegebetrieben der Velisco GmbH & Co. KG zusammen, an der die Nölke-Holding die Mehrheitsbeteiligung hat. Velisco operiert nach den streng definierten Qualitätsstandards der Gutfried-Vertrauensproduktion und wird neutral durch Orgainvent kontrolliert.
Darüber hinaus nimmt Nölke über entsprechende Abkommen mit seinen Vertragsmästern auch Einfluss auf die verwendeten Futtermittel. So ist sichergestellt, dass das Putenfleisch frei von Antibiotikarückständen ist, wenn es im Versmolder Verarbeitungsbetrieb ankommt.
Anders ist die Situation bei den Schweinefleischprodukten. Hier bezieht Nölke das Fleisch von externen Lieferanten. Die Folge: Es sind zusätzliche Instrumente notwendig, um sicherzustellen, dass das Fleisch frei von Antibiotikarückständen und damit unbedenklich ist. Denn das Risiko ist hoch: Befinden sich Rückstände im Fleisch, steht nicht nur die Gesundheit der Verbraucher auf dem Spiel, sondern es kann auch zu Fehlreifungen bei der Rohwurstproduktion kommen. Dem Fleischer bleibt dann keine andere Wahl, als solche Produkte als Ausschuss zu entsorgen.
Deshalb hat sich die Geschäftsführung von Nölke entschlossen, über die im nationalen Rückstandskontrollplan gesetzlich festgelegten Mindestkontrollen hinaus aktiv zu werden. Der Rückstandskontrollplan basiert auf der EG-Verordnung 2377/90 sowie der dazugehörigen Änderungsverordnung 1191/98. Hiermit hat die EU-Gesetzgebung ein Gemeinschaftsverfahren für die Festsetzung von Höchstmengen an Tierarzneimittelrückständen in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs geschaffen. Seit 1989 wird der nationale Rückstandskontrollplan von den Ländern gemeinsam mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) durchgeführt, seit dem 01. Januar 2002 unter der federführenden Koordination des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Offizielle Prüfinstrumente für die Durchführung des Rückstandskontrollplans, der von der Fleischhygieneverordnung vorgeschrieben wird, sind der Dreiplattentest oder der PremiTest.




